HANNOVER. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat als einen Teil der Umsetzung des Luftreinhalteplanes der Landeshauptstadt Hannover beschlossen, ab 1. Januar 2008 für einen Teil des Stadtgebietes der Stadt Hannover eine Umweltzone einzurichten.
Die EU-Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid werden in Hannover überschritten, so dass die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes erforderlich wurde. Am 12. Juli 2007 wurde der Luftreinhalte-Aktionsplan vom Rat der Stadt Hannover beschlossen, er enthält als eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung der Luftschadstoffe die Ausweisung einer Umweltzone. Ab 1. Januar 2008 dürfen nur noch KFZ mit einer roten, gelben oder grünen Plakette (siehe Bundeskennzeichnungsverordnung) in die Umweltzone einfahren, ab 1. Januar 2009 nur noch Fahrzeuge mit gelben oder grünen Plaketten und ab 1. Januar 2010 sind nur noch KFZ mit grüner Plakette zugelassen. Zu diesen grundsätzlichen Regelungen gibt es Ausnahmen, die generell gewährt werden oder auf Antrag bei der Stadt Hannover bewilligt werden können. Nähere Einzelheiten sind dem Aushang an der Mitteilungstafel in der Stadtverwaltung zu entnehmen, teilt die Stadt Hannover mit.