1. Strafvollzug von EU-Richtlinien bestimmt

    Niedersachsen legt als erstes Bundesland eigenes Konzept vor / Justizministerin Heister-Neumann zu Gast

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    STADTHAGEN (mk). Anlässlich ihres Hubertusabend hatte der CDU-Kreisverband die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann eingeladen. Diese sprach zum Thema "Gerechte Strafe - verantwortlicher Vollzug - Perspektiven des Strafvollzuges in Niedersachsen". Zunächst einmal betonte sie, dass rund 80 Prozent des Strafvollzuges durch europäisches Recht geregelt werden.

    Somit würde den Ländern nicht mehr viel Spielraum bleiben. Auch in punkto Standards hat die EU klare Vorschriften gemacht, an die sich auch das Land Niedersachsen halten muss. Zwei Formen von Strafen gibt es in Deutschland: die Geld- und die Freiheitsstrafe. Bei letzterer geht es um eine sichere Unterbringung sowie um eine wirksame Resozialisierung. Denn, so Heister-Neumann, die meisten Straftäter erhalten keine lebenslange Strafe - sie seien spätere Nachbarn oder Arbeitskollegen. Positiv bewertete sie daher die Entscheidung, dass die gesetzgeberischen Kompetenzen in Länderhand gelegt wurden.

    Früher habe dies der Bund übernommen und die Länder haben es umgesetzt, heute können eigene Konzepte zur Anwendung kommen. Und genau diesen Weg geht Niedersachsen als erstes Bundesland. Im Dezember wird der Landtag über einen Entwurf entscheiden. Kommt dieser durch, dann würden alle Bereiche des Vollzugs in einem Gesetz geregelt werden. Und dieses würde ab dem 1. Januar 2008 in Kraft treten. In ihm enthalten ist, so die Justizministerin, nicht nur die sichere Unterbringung der Straftäter geregelt, sondern eben auch die so wichtige Resozialisierung.

    Foto: mk

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