STADTHAGEN (mr). Ein wichtiges Thema des Klön- und Informationsabends von "Haus & Grund", dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Stadthagen und Umgebung, war der Energieausweis. Dazu hat die Vorsitzende Edith Schiemann den Verbandsjustitiar Jürgen Lindner des Landesverbandes in das Schützenhaus eingeladen, der in einem Kurzreferat über die verschiedenen Möglichkeiten informierte.
Jürgen Lindner (2.v.li.) beantwortet die Fragen der Gäste auf dem Informationsabend von Haus und Grund.
Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises besteht ab dem 1. Juli 2008 für Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung vermieten oder verkaufen möchten. Bei Gebäuden ab fünf Wohneinheiten besteht dann das Wahlrecht, zwischen dem bedarfsorientierten oder dem verbrauchsorientierten Energieausweis (EA) zu wählen. Zwar ist der Verbrauchsausweis wesentlich günstiger als der Bedarfsausweis, erklärte Lindner, aber finden sich dafür in dem letztgenannten alle technisch relevanten Daten. Ebenfalls werden dort Empfehlungen vermerkt, welche Maßnahmen zu wieviel Wärmeeinsparungen führen würden. Lediglich die Deutsche Energie-Agentur (dena) oder Fachfirmen, die von ihr die "Lizenz" erhalten haben, dürfen den energetischen Pass ausstellen. Ausnahmen bestätigen die Regel - auch in den neuen Bestimmungen für die Ausfertigung eines Energieausweises. So besteht beispielsweise bei "jungen" Gebäuden ab dem Baujahr 1978 die Vorlagepflicht erst ab 2009. Sonderregelungen gibt es auch bei Nichtwohngebäuden oder Wärmeschutznachweisen, die bei Bauantrag ausgestellt wurden. Einige Fragen gab es zu klären, bevor Lindner zum zweiten Thema überging, in dem es um die recht umfangreichen Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz ging. Gesprächsbedarf war für die über 70 Gäste folglich genügend vorhanden. Foto: mr