STADTHAGEN (mr). Gesetzesänderungen rufen häufig erstmal ein großes Fragezeichen hervor. Welche Konsequenzen haben diverse Änderungen? Was ist zu beachten? Hilfreich ist dann eine kompetente Anlaufstelle, die objektiv berät und jegliche Fragen beantwortet: Constanze Schwalger ist für den Landkreis Schaumburg und Hameln Pyrmont die Fachkraft für Trägerübergreifendes Persönliches Budget (TPB).
Über das neue Wahlgesetz informiert die Dipl. Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin der Paritätischen Gesellschaft Behindertenhilfe (PGB) in ihrem Büro in Hameln montags 8.30 Uhr bis 13 Uhr und dienstags 10 Uhr bis 15 Uhr, Telefon 05151/575833 sowie im Büro Stadthagen mittwochs von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr sowie donnerstags von 15 Uhr bis 18.30 Uhr, Telefon 05721/700147.
Ebenfalls ist sie mobil unter 01577/1549248 und per E-Mail unter infoPersoenlichesBudget@pgb-stadthagen.de zu erreichen. Zusätzlich steht sie den Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen bei dem Kooperationspartner "alte polizei" ab dem 8. November jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat von 16.30 Uhr bis 18 Uhr (gern nach Anmeldung) zur Seite. Das TPB ist ein Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderung, das ab dem 1. Januar 2008 per Gesetz in Kraft tritt. Im Vergleich zum bestehenden zielt das Wahlgesetz darauf ab, den Menschen mit Behinderung eine stärkere Selbstbestimmung zu ermöglichen und sie zu mehr Eigenverantwortung zu ermutigen.
Selbstverständlich dürfen sie jederzeit eine Person wählen, die sie dabei unterstützt.
Der Leistungsbezieher steht im direkten Kontakt zum Kostenträger (Öffentliche Einrichtungen wie Krankenkassen oder Sozialamt) und Leistungsanbieter (Soziale Dienstleistungsunternehmen wie die PGB und die Lebenshilfe) und entscheidet somit selbst, welche Leistung er von welchem Leistungsanbieter in Anspruch nehmen möchte.
Für die Leistungsanbieter bedeutet das Wettbewerb - ein Ansporn, der sich nur positiv auf das Dienstleistungsangebot für die Menschen mit Behinderung auswirken kann. Den finanziellen Rahmen und die Leistungen grenzen Leistungsbezieher und Kostenträger vorab gemeinsam ein. Der große Unterschied zum weiterhin bestehenden Gesetz besteht darin, dass sich der Leistungsbezieher selbst die Anbieter für seinen Leistungen aussuchen darf, die im bestehenden Gesetz vom Kostenträger allein bestimmt werden. Der Budgetumfang ändert sich nicht.
Schwalger betont, dass es ihr bei der Beratung nicht darum geht, die PGB als Leistungsanbieter in den Vordergrund zu stellen, sondern den Menschen mit Behinderung objektiv über seine neuen Möglichkeiten zu informieren sowie Für und Wider ohne persönliche Empfehlungen zu erläutern.
Natürlich stelle sich die PGB auf die neue Situation ein und sei dabei, seine Angebotspalette auf einzelne Module aufzuteilen, um flexible Bausteine anbieten zu können, ergänzt Dieter Schade, Marketing der PGB. Schließlich möchte die PGB auch zukünftig mehr als ihr "Pflichtprogramm" präsentieren.
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Informiert über das Trägerübergreifende Persönliche Budget: Constanze Schwalger.