STADTHAGEN (ro). Am kommenden Freitag, dem 9. November und dem folgenden Sonnabend, dem 10. November, sowie am Freitag, dem 23. November und Sonnabend, dem 24. November darf zwischen 10 Uhr und 18 Uhr Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Bei starkem Wind und auf moorigem Untergrund ist das Verbrennen von Strauchgut jedoch verboten. Außerdem ist das Feuer ständig unter Kontrolle zu halten. Gefahrbringender Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu vermeiden. Dazu kommt, dass die Verbrennungsstelle nicht eher verlassen werden darf, bevor das Feuer und die Glut vollständig erloschen sind.
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Brenntage
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