1. Überprüfung von Ruhefristen

    Friedhofsverwaltung und Samtgemeinde benötigen Mithilfe der Bürger bei Ermittlung von Angehörigen

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    BAD NENNDORF (jo). Die Samtgemeinde Nenndorf führt zur Zeit eine Überprüfung der Ruhefristen auf ihren Friedhöfen durch. Ziel ist die Einebnung der Grabstätten, soweit deren Ruhezeit abgelaufen ist. In der Samtgemeinde beträgt die Zeit bis zur Wiederbelegung einer Grabstätte für Erdbestattungen 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Die Nutzungsrechte erlöschen durch Zeitablauf, durch Verzichterklärungen gegenüber der Friedhofsverwaltung oder durch den Tod des Nutzungsberechtigten. Während eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb einer Reihengrabstätte nach Ablauf der Ruhezeit ausgeschlossen ist, kann der bisherige Nutzunsberechtigte einer Wahlgrabstätte die Wiederzuteilung der gesamten Grabstätte beantragen. Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes sind die Grabmale oder die sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Dazu bedarf es der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Verantwortlich ist der bisherige Nutzungsberechtigte. Die Anschriften der Nutzungsberechtigten sind in vielen Fällen nicht mehr erfassbar, da der Nutzungsberechtigte zum Beispiel selbst verstorben oder unbekannt verzogen ist. Die Samtgemeinde bittet daher Die Bevölkerung um Mithilfe.

    Auf allen Friedhöfen in der Samgemeinde Nenndorf werden demnächst an den betreffenden Gräbern rote Hinweisaufkleber angebracht, die den Nutzungsberechtigten oder die Person, die das Grab pflegt, dazu auffordern, sich bei der Friedhofsverwaltung zu melden. Die Samtgemeinde ist für jeden Hinweis dankbar. Weiterhin erfasst die Samtgemeinde zur Zeit die Grabstätten, die sich in einem offensichtlich ungepflegten Zustand befinden. Die Gemeinde beabsichtigt, die betreffenden Nutzungsberechtigten dazu aufzufordern, diese Grabstätten wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Wird einer solchen Aufforderung nicht innerhalb einer festgesetzten angemessenen Frist gefolgt, kann die Samtgemeinde die Einebnung der Grabstätte fordern, auch wenn die Ruhezeit noch nicht verstrichen ist. An den betreffenden Gräbern sind ebenfalls Hinweisaufkleber (in Grün) angebracht, soweit der Friedhofsverwaltung Angaben zum Nutzungsberechtigten fehlen. Die Friedhofsverwaltung hat ihren Sitz im Rathaus der Samtgemeinde Nenndorf, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf. Telefonisch erreichbar ist die Friedhofsverwaltung unter 05723/70438

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