1. Verwaltungsausschuss lehnt Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens ab

    WGH - Ratsherr Bielefeld: "Wünsche der Bürger werden bewusst ignoriert"

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    HEUERSSEN. Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Heuerßen hat auf seiner Sitzung am 18. September den Antrag der Bürgerinitiative BIB 65 auf Zulassung eines Bürgerbegehrens abgelehnt. Diesen Beschluss verkündete Bürgermeister Frank Stahlhut (SPD) auf der Sitzung des Gemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Kobbensen. Die für das Bürgerbegehren gewählte Formulierung "... Ich will, dass sich die Gemeinde Heuerßen im anstehenden Planfeststellungsverfahren gegen den geplanten Ausbau der B 65 im Gebiet der Gemeinde Heuerßen ausspricht..." hat nach Aussage Stahlhuts die Frage aufgeworfen, ob das Bürgerbegehren mit Paragraf 22 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in Einklang steht. Dort heißt es u.a., dass die Durchführung solch eines Bürgerbegehrens für Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sind, unzulässig ist. Nach Aussage von Stahlhut zielt das Begehren darauf ab, die Gemeinde hinsichtlich der späteren Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu binden. Das Begehren war abzulehnen, so der Bürgermeister, "da es nicht zur politischen Meinungsbildung dienen sollte." Für Hans Bielefeld, Ratsmitglied der Wählergemeinschaft Heuerßen (WGH), hat die Ratsmehrheit von SPD und CDU ihre Macht genutzt, um das Vorhaben zu Fall zu bringen. Der WGH - Ratsherr in seinem Fazit: "Die Wünsche der Bürger werden bewusst ignoriert." Das rief Armin Stöber (CDU) auf den Plan, der sich gegen solch eine Formulierung verwahrte. Harald Abmeyer (SPD) bezeichnete es als "hinterhältig", den negativen Ausgang des angestrebten Bürgerbegehrens an SPD und CDU festzumachen. Hätten die Verantwortlichen anders entschieden, so der SPD - Ratsherr, dann wäre das Rechtsbeugung gewesen. Der Forderung Bielefelds, die vor etlichen Monaten beschlossene Befragung der Bürgerinnen und Bürger jetzt in Angriff zu nehmen, hielt CDU - Fraktionssprecher Christoph Meier entgegen, mit ihrer Entscheidung, ein Bürgerbegehren durchzuführen, hätte die WGH seinerzeit die Realisierung einer Bürgerbefragung boykottiert. Für Meier war die damals geplante Bürgerbefragung der Weg über eine Goldene Brücke, um so die Meinung der Menschen in der Gemeinde zu erkunden.

    Foto: privat

    Hans Bielefeld: "Bürgerbefragung jetzt durchführen!"

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