1. Das ändert sich 2024

    Die neuen Gesetze und Verordnungen im kommenden Jahr

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    Bürgergeld, Mindestlohn und CO2-Preis steigen. Cannabisbesitz wird mit Einschränkungen straffrei und das Heizungsgesetz kommt. Neu ist auch ein Pfand auf Einweg-Milchflaschen. Die Bundesregierung hat für das Jahr 2024 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, einige davon wirken sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Manches war bereits seit Längerem geplant, anderes kam erst vor Kurzem hinzu, weil die Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts ihre ursprüngliche Finanzplanung korrigieren musste. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

    Bürgergeld und Mindestlohn steigen
    Der Regelsatz des Bürgergelds wird um 12 Prozent auf monatlich 563 Euro für Alleinstehende erhöht. Kritik an dieser geplanten Erhöhung kam unter anderem von CDU und FDP aufgrund der angespannten Haushaltslage. Der Mindestlohn steigt im Januar auf 12,41 Euro pro Stunde, und auch die Obergrenze für Minijobs erhöht sich von 520 auf 538 Euro im Monat. In der Altenpflege werden die Mindestlöhne ab Mai 2024 angehoben: 15,50 Euro für Pflegehilfskräfte, 16,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 19,50 Euro für Pflegefachkräfte. Die Renten sollen voraussichtlich im Juli 2024 um 3,5 Prozent steigen, vorbehaltlich offizieller Bestätigung im Frühjahr.

    CO2-Preis steigt deutlich
    Der CO2-Preis steigt ab Januar von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Ursprünglich war eine Erhöhung auf 40 Euro geplant, jedoch wurde aufgrund von Haushaltsproblemen eine deutlichere Steigerung beschlossen. Diese Erhöhung wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus. Der Liter Benzin könnte sich um etwa 4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuern.

    Heitungsgesetz
    Das Heizungsgesetz tritt im Januar in Kraft, das vorschreibt, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Zunächst gilt dieses Gesetz nur für Neubaugebiete, während für Neubauten außerhalb dieser Gebiete die Regelung frühestens ab 2026 greift. Bestehende Heizungen sind vorerst nicht betroffen.

    Cannabis: Legalisierung kommt
    Ab dem 1. April 2024 wird der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene mit Einschränkungen straffrei. Die Menge für den Eigenbedarf beträgt bis zu 25 Gramm, und im privaten Eigenanbau sind bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblich blühende Pflanzen erlaubt. Strafbar wird der Besitz erst ab 30 Gramm im öffentlichen Raum und ab 60 Gramm im privaten Raum.

    Neues Pfand auf Einweg-Milchflaschen
    Eine neue Regelung betrifft Einweg-Milchflaschen, auf die ab Januar ein Pfand von 25 Cent erhoben wird. Bisher waren diese Getränke von der Pfandpflicht ausgenommen.

    Steuerfreibetrag wird erhöht
    Im Bereich der Steuern wird der steuerliche Grundfreibetrag auf 11.784 Euro erhöht, und auch der Kinderfreibetrag steigt auf 6.612 Euro pro Kind. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro.

    Energiepreisbremse endet, Umsatzsteuer auf Gas steigt ab März
    Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme steigt ab März 2024 wieder von sieben auf 19 Prozent. Die Strom- und Gaspreisbremse endet am 31. Dezember 2023, und die Mehrwertsteuer steigt ab Januar 2024 wieder auf den vollen Satz von 19 Prozent.

    Keine Förderung mehr für E-Autos
    Die Förderung für den Kauf neuer E-Autos endete Mitte Dezember 2023, und die Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt ab Januar 2024 wieder auf den vollen Satz von 19 Prozent. Der volle Mehrwertsteuersatz galt zuvor während der Corona-Pandemie befristet von 19 auf 7 Prozent.

    Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt wieder
    In Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben gilt ab Januar 2024 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Er war 2020 während der Corona-Pandemie befristet von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden.

    Ladekabel: USB-C wird einheitlicher Standard
    Ab Dezember 2024 müssen viele Elektrogeräte in Deutschland einen einheitlichen USB-C-Ladeanschluss haben. Dieser Standard gilt für alle kleinen und mittelgroßen aufladbaren und tragbaren Geräte.

    Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld
    Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld sinken ab April 2024. Die bisherigen Grenzen von bis zu 300.000 Euro gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen bzw. bis zu 250.000 Euro für Alleinerziehende werden in zwei Schritten auf 200.000 Euro bzw. 175.000 Euro gesenkt, wobei die zweite Senkung ab April 2025 wirksam wird.

    Führerschein-Umtausch, TÜV-Plaketten, Lkw-Maut
    Für Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind und einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, ist ein Umtausch bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein erforderlich. Die Mautpflicht für Lastwagen auf deutschen Fernstraßen wird 2024 auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt.

    E-Rezept wird verpflichtend
    Ab Januar 2024 müssen Ärzte für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte ausstellen. Versicherte können diese in der Apotheke per App, Papierausdruck oder mit der Krankenkassenkarte einlösen. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wird für berufstätige Eltern ausgeweitet, mit bis zu 15 Kinderkrankengeldtagen statt bisher zehn, und für Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage statt bisher 20.

    Balkonkraftwerke: Inbetriebnahme wird einfacher
    Die Installation von Balkonkraftwerken wird ab dem 1. Januar 2024 erleichtert. Eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur genügt, und die Geräte können sofort in Betrieb genommen werden. Abschließend schafft der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) als letztes Bahnunternehmen in Deutschland die Bahnsteigkarte ab.

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