Bürgergeld, Mindestlohn und CO2-Preis steigen. Cannabisbesitz
wird mit Einschränkungen straffrei und das Heizungsgesetz kommt.
Neu ist auch ein Pfand auf Einweg-Milchflaschen. Die
Bundesregierung hat für das Jahr 2024 eine Reihe von Änderungen auf
den Weg gebracht, einige davon wirken sich direkt auf die
finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Manches
war bereits seit Längerem geplant, anderes kam erst vor Kurzem
hinzu, weil die Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des
Verfassungsgerichts ihre ursprüngliche Finanzplanung korrigieren
musste. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Bürgergeld und Mindestlohn steigen
Der Regelsatz des Bürgergelds wird um 12 Prozent auf monatlich 563
Euro für Alleinstehende erhöht. Kritik an dieser geplanten Erhöhung
kam unter anderem von CDU und FDP aufgrund der angespannten
Haushaltslage. Der Mindestlohn steigt im Januar auf 12,41 Euro pro
Stunde, und auch die Obergrenze für Minijobs erhöht sich von 520
auf 538 Euro im Monat. In der Altenpflege werden die Mindestlöhne
ab Mai 2024 angehoben: 15,50 Euro für Pflegehilfskräfte, 16,50 Euro
für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 19,50 Euro für
Pflegefachkräfte. Die Renten sollen voraussichtlich im Juli 2024 um
3,5 Prozent steigen, vorbehaltlich offizieller Bestätigung im
Frühjahr.
CO2-Preis steigt deutlich
Der CO2-Preis steigt ab Januar von 30 auf 45 Euro pro Tonne.
Ursprünglich war eine Erhöhung auf 40 Euro geplant, jedoch wurde
aufgrund von Haushaltsproblemen eine deutlichere Steigerung
beschlossen. Diese Erhöhung wirkt sich auf die Preise für Diesel,
Benzin, Erdgas und Heizöl aus. Der Liter Benzin könnte sich um etwa
4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuern.
Heitungsgesetz
Das Heizungsgesetz tritt im Januar in Kraft, das vorschreibt, dass
neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren
Energien betrieben werden müssen. Zunächst gilt dieses Gesetz nur
für Neubaugebiete, während für Neubauten außerhalb dieser Gebiete
die Regelung frühestens ab 2026 greift. Bestehende Heizungen sind
vorerst nicht betroffen.
Cannabis: Legalisierung kommt
Ab dem 1. April 2024 wird der Besitz und Konsum von Cannabis für
Erwachsene mit Einschränkungen straffrei. Die Menge für den
Eigenbedarf beträgt bis zu 25 Gramm, und im privaten Eigenanbau
sind bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblich blühende Pflanzen
erlaubt. Strafbar wird der Besitz erst ab 30 Gramm im öffentlichen
Raum und ab 60 Gramm im privaten Raum.
Neues Pfand auf Einweg-Milchflaschen
Eine neue Regelung betrifft Einweg-Milchflaschen, auf die ab Januar
ein Pfand von 25 Cent erhoben wird. Bisher waren diese Getränke von
der Pfandpflicht ausgenommen.
Steuerfreibetrag wird erhöht
Im Bereich der Steuern wird der steuerliche Grundfreibetrag auf
11.784 Euro erhöht, und auch der Kinderfreibetrag steigt auf 6.612
Euro pro Kind. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst ab
einem zu versteuernden Einkommen von 66.761 Euro.
Energiepreisbremse endet, Umsatzsteuer auf Gas steigt ab
März
Die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme steigt ab März
2024 wieder von sieben auf 19 Prozent. Die Strom- und
Gaspreisbremse endet am 31. Dezember 2023, und die Mehrwertsteuer
steigt ab Januar 2024 wieder auf den vollen Satz von 19
Prozent.
Keine Förderung mehr für E-Autos
Die Förderung für den Kauf neuer E-Autos endete Mitte Dezember
2023, und die Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt ab Januar
2024 wieder auf den vollen Satz von 19 Prozent. Der volle
Mehrwertsteuersatz galt zuvor während der Corona-Pandemie befristet
von 19 auf 7 Prozent.
Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt wieder
In Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben gilt ab Januar 2024
wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Er war 2020
während der Corona-Pandemie befristet von 19 auf 7 Prozent gesenkt
worden.
Ladekabel: USB-C wird einheitlicher Standard
Ab Dezember 2024 müssen viele Elektrogeräte in Deutschland einen
einheitlichen USB-C-Ladeanschluss haben. Dieser Standard gilt für
alle kleinen und mittelgroßen aufladbaren und tragbaren
Geräte.
Niedrigere Einkommensgrenze für Elterngeld
Die Einkommensgrenzen für das Elterngeld sinken ab April 2024. Die
bisherigen Grenzen von bis zu 300.000 Euro gemeinsamem zu
versteuerndem Einkommen bzw. bis zu 250.000 Euro für
Alleinerziehende werden in zwei Schritten auf 200.000 Euro bzw.
175.000 Euro gesenkt, wobei die zweite Senkung ab April 2025
wirksam wird.
Führerschein-Umtausch, TÜV-Plaketten, Lkw-Maut
Für Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind und einen
rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzen, ist ein Umtausch
bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren
Scheckkarten-Führerschein erforderlich. Die Mautpflicht für
Lastwagen auf deutschen Fernstraßen wird 2024 auf Lkw mit mehr als
3,5 Tonnen ausgedehnt.
E-Rezept wird verpflichtend
Ab Januar 2024 müssen Ärzte für verschreibungspflichtige
Arzneimittel E-Rezepte ausstellen. Versicherte können diese in der
Apotheke per App, Papierausdruck oder mit der Krankenkassenkarte
einlösen. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wird für berufstätige
Eltern ausgeweitet, mit bis zu 15 Kinderkrankengeldtagen statt
bisher zehn, und für Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage statt
bisher 20.
Balkonkraftwerke: Inbetriebnahme wird einfacher
Die Installation von Balkonkraftwerken wird ab dem 1. Januar 2024
erleichtert. Eine Registrierung im Marktstammregister der
Bundesnetzagentur genügt, und die Geräte können sofort in Betrieb
genommen werden. Abschließend schafft der Hamburger Verkehrsverbund
(HVV) als letztes Bahnunternehmen in Deutschland die Bahnsteigkarte
ab.
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Das ändert sich 2024
Die neuen Gesetze und Verordnungen im kommenden Jahr
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