1. Enttäuschung über Beschluss

    Gemeinden erwägen, Aufgabenbereich Kita wieder abzugeben

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    Die Bürgermeister aller Schaumburger Städte, Samtgemeinden und der Gemeinde Auetal haben umgehend auf den Beschluss des Kreistages in der Frage des Zuschusses zur Kita-Finanzierung regiert. Sie stellen dabei in den Raum, den Kita-Vertrag aufzukündigen. Dieser ist Grundlage dafür, dass sie und nicht der Landkreis derzeit die Aufgabe der Kinderbetreuung im Vorschulbereich übernehmen. Sie erwägen, die Zuständigkeit zurück an den Landkreis zu geben. Hintergrund ist der Kreistagsbeschluss (siehe Artikel zum Haushalt) der vorsieht, den Zuschuss für die Kita-Kosten auf sieben Millionen Euro in 2024 zu erhöhen und in den Folgejahren diesen jeweils um eine Million zu steigern. Diese Kostenerstattung sei bei weitem nicht ausreichend, wie die Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden zwei Tage nach dem Kreistagbeschluss in einer Pressemeldung mitteilen. Der Landkreis habe die unterfinanzierte Kinderbetreuung zwar erkannt, aber nicht für eine auskömmliche Finanzierung gesorgt, formulieren die Bürgermeister. "Als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen wir nun prüfen, ob wir die Konsequenzen dieses Kreistagsbeschlusses akzeptieren können," so die Verwaltungschefs.
    Sie weisen in dem Schreiben auf die erhebliche Kostenbelastung hin, die es fast unmöglich mache, den auch für sie rechtlich gebotenen Haushaltsausgleich zu schaffen. Zu prüfen sei für sie in ihren Ratsgremien nun, ob sie weiterhin die Kinderbetreuung übernehmen könnten. Hintergrund: Diese ist eigentlich eine Aufgabe des Landkreises. Nach dem in Schaumburg geschlossenen Kita-Vertrag, übernehmen diese Aufgabe jedoch hier die Städte und Samtgemeinden.
    "In verschiedenen Städten und Gemeinden gab es deswegen Beschlüsse der Räte, den Vertrag zur Übertragung der Kinderbetreuung auf die Kommunen mit dem Ziel einer deutlichen Kostenentlastung neu zu verhandeln, notfalls aber zu kündigen", heißt es in der Pressemitteilung. Die Erhöhung um neun Millionen sie das "absolute Minimum, auf das die Städte und Gemeinden derzeit angewiesen seien, um die Aufgabe der Kinderbetreuung zu gewährleisten". Mit dem jetzigen Beschluss bleibe der Kreistag weit hinter den Verpflichtungen in der Kinderbetreuung zurück.

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