1. Droht den Mountainbikern das Ende ihres Sports?

    Neues Waldgesetz des Landwirtschaftsministeriums birgt im Referentenentwurf mächtig Zündstoff

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    Die Community der Mountainbiker ist alarmiert. Wie die "Deutsche Initiative Mountainbike" (DIMB) befürchtet, könnten deutliche Einschränkungen für Mountainbiker bei Inkrafttreten des derzeit als Referentenentwurf vorgelegten Gesetzestextes die Folge sein.
    Das alte Waldgesetz ist von 1975, als Mountainbikes noch gar nicht auf dem Markt waren. Eine Neuregelung war also erforderlich, allerdings lässt der aus dem grünen Ministerium von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir stammende Entwurf nichts Gutes für die MtB-Szene erwarten. Das würde auch massive Auswirkungen auf die Mountainbiker im Landkreis Schaumburg haben, insbesondere im Wesergebirge, Bückeberg und natürlich auch im Deister. Hier die Informationen zu dem, was im neuen Bundeswaldgesetz stehen könnte. Im § 29 des neuen Bundeswaldgesetzes heißt es im Referentenentwurf: "Das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen sowie das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern und sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig. Keine geeigneten Wege sind Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade." Zusätzlich könnten die Länder im Entwurf bestimmen, das Radfahren im Wald nur auf ausgewiesenen Straßen und Wegen zulässig sei.

    Alarmzeichen stehen auf "Rot"

    Beim DIMB stehen die Alarmzeichen deshalb auf Rot und die Vereinigung kündigt an, sich für die Interessen der Mountainbiker einzusetzen. Derzeit bringen sich Verbände noch mit Vorschlägen für das Gesetz ein und dabei, so schreibt eines der angesagtesten Magazine für Mountainbiken, die "bike", dass der Naturschutzbund (Nabu) sich massiv gegen Mountainbiker wendet. Dabei hätten sie besonders die "Trails", also schmale Trampelpfade mit hohem Sport- und Spaßwert, im Auge. Der NaBu wünscht sich, dass Radfahren nur noch auf ausgewiesenen Wegen erlaubt sein soll. Faktisch würde das das Ende des MtB-Sports im Wald bedeuten, und das, wo Radfahren eigentlich im besonderen Fokus stehen sollte.

    Auch E-Bikern geht es an den Kragen

    Auch die E-Mobilität sollte - mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen - im Wald eingeschränkt werden. Für E-Biker, mittlerweile eine sehr starke Gruppe unter den Mountainbikern, würde dies weitere Beschränkungen bedeuten. Wie die "bike" weiter schreibt, sind andere Verbände, darunter auch die der Jagdpächter, weitaus zurückhaltender mit ihren Forderungen. Lediglich ein Nachtfahrverbot im Wald wird von der Jagd gefordert, um dem Wild mehr Ruhezeiten zu gönnen. Dabei stellte die DIMB fest, dass es besonders zwischen Wanderern und MtB'lern ein hohes Maß an gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme gibt und die Umweltschäden durch grobstollige Mountainbikereifen nicht über die von Schuhsohlen der Wanderer hinausgeht.

    DIMB macht sich für MtB'ler stark

    Die Zahlen der DIMB für die Szene der Mountainbiker in Deutschland sprechen eine eindeutige Sprache. Demnach sollen 3,8 Millionen Menschen regelmäßig biken, 12,2 Millionen Menschen gelegentlich. Ein riesiges Potential nach nachhaltigem, heimischem Tourismus, ohne weite Wege in die Mittelgebirge oder Alpen. Deshalb lautet auch die Forderung des DIMB an den Gesetzgeber: "Beibehaltung der bisherigen Formulierung "...auf Straßen und Wegen gestattet" beizubehalten, denn der Begriff des "Weges" sei juristisch hinreichend geklärt. Übrigens: Die Beschränkungen des neues Waldgesetzes würden nicht nur Mountainbiker treffen, auch sogenanntes Geo-Caching oder schlichtweg Pilzesuchende würden ebenfalls betroffen.

    Im schlimmsten Fall droht die Einziehung

    Und noch etwas lässt aufhorchen. Der Paragraf 33 des neuen Waldgesetzes würde es verbieten, Wanderwege oder Trails in entsprechenden Apps wie etwa "komoot" ohne Einverständnis des Eigentümers des Waldes zu veröffentlichen. Deshalb wird dieser Paragraf zurzeit auch der "komoot-Paragraf" genannt. Und würde man als nicht gesetzestreuer Mountainbiker im Wald auf "...nicht geeigneten Wegen" erwischt werden, dann sollte man jetzt auch schon einmal genau lesen. Denn wer einer vollziehbaren Anordnung, also auch einem Befahrungsverbot, zuwiderhandelt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und im schlimmsten Fall kann dabei nicht nur ein Ordnungsgeld fällig werden, sondern es droht auch die Einziehung von Tatmitteln. Das könnten beispielsweise das Mountainbike sein, oder auch das Handy, mit dem man den neuen Trail auf einer App einstellt.

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