1. Den Grad der Verschuldung richtig bemessen

    3,3 Millionen neue Schulden / Mindereinnahmen decken

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    BÜCKEBURG (mk). Der Rat der Stadt musste über die Nachtragshaushaltssatzung entscheiden. Dieser Nachtrag, betonte Bürgermeister Reiner Brombach, sei notwendig geworden, dass es aufgrund von Corona und den damit verbundenen Einschränkungen zu Mindereinnahmen gekommen sei. Diese können nur durch eine erhöhte Schuldenaufnahme kompensiert werden. Nach einer vom beginnenden Wahlkampf bestimmten Diskussion entschloss sich der Rat einstimmig für eine erneute Schuldenaufnahme. Die Erträge des Ergebnishaushaltes verringern sich um 1,4 Millionen Euro auf gut 35 Millionen Euro und die Aufwendungen um knapp 470.000 auf 36 Millionen Euro. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von etwas unter einer Million Euro. Dieser wird durch die allgemeine Rücklage ausgeglichen. Der Haushalt 2020 sah für die Stadt Bückeburg einen Kreditbedarf von 2,47 Millionen Euro vor, dieser wird nun um 860.000 Euro auf 3,3 Millionen erhöht. Jens Bartling, SPD, bezeichnete den Nachtragshaushalt als Reaktion auf die Tatsachen. Spannend werde es noch einmal im kommenden Herbst. Es sei wichtig, langfristig zu denken, denn die Pflichtausgaben würden nur noch wenig Spielraum lassen. Nun stelle sich die Frage "welcher Grad der Verschuldung ist richtig?" Schließlich wolle man der nächsten Generation nicht einen zu großen Sanierungsstau hinterlassen. Laut CDU zeige der Haushalt die Schwächen der finanziellen Situation auf. "Bereits vor Corona hat uns der Haushalt gedrückt", so Axel Wohlgemuth, doch die Pandemie habe nun die "wärmende Decke" vollends weggezogen. Die Sanierung der Nebenstraßen, der Grundschulen und der Bau des Feuerwehr-Gerätehauses seien "große Brocken". Hinzu komme die große Aufgabe des Umwelt- und Klimaschutzes. Corona, so Wohlgemuth, gebe aber auch neue Impulse für die Arbeit der Verwaltung. Nun müsse der Rat festlegen, wo die Stadt hinwolle. Bartling konnte sich einen kleinen Seitenhieb auf die CDU-Fraktion und den offensichtlich bereits begonnenen Wahlkampf nicht verkneifen: Er kritisierte deren Verhalten in Bezug auf gemeinsam getroffenen Absprachen, die nun nicht eingehalten worden seien. Als Beispiele nannte Bartling die akustische Sanierung des Ratssaales, die Besetzung von Ausschüssen und in Bezug auf die Vorgaben für eine Bebauung im Wiesenweg. Für ihn sei dies ganz klar der Beginn des Wahlkampfes. Die CDU wehrte sich gegen diese Behauptungen, wie Wohlgemuth für seine Fraktion deutlich machte. Die aktustische Sanierung des Saales mache eben nur Sinn, wenn er auch barrierefrei umgebaut würde, dies sollte in einem ersten Schritt passieren, daher habe man die akustische Sanierung zurückgestellt. Die Verwaltung machte auf Anfrage deutlich, dass diese einer späteren Umsetzung der Barrierefreiheit nicht im Wege stehen würde. Foto: nhArchiv

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