SW: Welche Aufwandsentschädigungen bekommen Ratsmitglieder monatlich und wird dabei unterschieden zwischen einfachen Mitgliedern, Fraktionsvorsitzenden, Ratsvorsitzender oder anderen Funktionen. Ist das unabhängig von ihrer Teilnahme an den Sitzungen? Schmieding: Gemäß NKomVG haben Abgeordnete Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe wird in der Satzung über die Entschädigung an Ratsmitglieder und sonst ehrenamtlich Tätige geregelt. Danach sind es für Ratsmitglieder 75 Euro pro Monat und zusätzlich für den stellvertretenden Bürgermeister 150 Euro, Fraktionsvorsitzende 105 Euro (plus 5 Euro pro Fraktionsmitglied), Mitglieder des Verwaltungsausschusses 80 Euro, Ortsbürgermeister von Rinteln 140 Euro, sein Stellvertreter 25 Euro, die übrigens Ortsbürgermeister/innen 100 Euro und die Stellvertreter ebenfalls 25 Euro. SW: Gibt es zusätzlich ein Sitzungsgeld? Schmieding: Es gibt ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 Euro. Der Vorsitzende erhält das doppelte Sitzungsgeld. SW: Bei wem muss man sich im Falle des Fernbleibens von einer Rats- oder Ausschusssitzung abmelden? Schmieding: Es gibt keine konkrete Regelung hierzu, die Ratsmitglieder melden sich im Vorzimmer des Bürgermeisters bzw. beim Bürgermeister ab, bei mir oder auch beim Ratsvorsitzenden. SW: Wie lange im Voraus? Schmieding: Dazu gibt es ebenfalls keine Regelung. Einige melden sich ein paar Tage vor der Sitzung ab, einige am Tag der Sitzung, andere melden sich direkt beim Ratsvorsitzenden ab und das erfährt die Verwaltung dann erst zu Beginn der Sitzung. SW: Welche Gründe werden für ein Fernbleiben akzeptiert? Schmieding: Es müssen keine Gründe angegeben werden. Wer sich abmeldet, gilt als entschuldigt. SW: Muss man Nachweise über das erbringen, was man an dem Abend vor hatte? Schmieding: Nein. SW: Gibt es eine "Hitliste" der Fernbleiber auf Ratsversammlungen oder Ausschusssitzungen und wer ist in dieser Legislaturperiode wie oft nicht anwesend gewesen? Schmieding: Es wird keine Fehlliste geführt. Allerdings kann jeder Interessierte das nachlesen in den Sitzungsprotokollen der Ratssitzungen, die auf der Homepage der Stadt Rinteln eingepflegt sind. SW: Gibt es Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Anwesenheitspflicht? Schmieding: Nein!Foto: ste RINTELN (ste). Die letzte "Sonderratssitzung" im Ratskeller zeigte sehr anschaulich, dass die Fehlliste von Ratsmitgliedern auf Ratsversammlungen zum Teil sehr lang ist. Das Schaumburger Wochenblatt wollte wissen, in welcher Höhe Ratsmitglieder Aufwandsentschädigungen erhalten, wie das Prozedere der entschuldigten Abmeldung funktioniert, ob es zusätzliche Sitzungsentgelte gibt und wer die "Hitliste" der Fernbleiber anführt. Jörg Schmieding vom Hauptamt der Stadt stand dem SW schriftlich Rede und Antwort.
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Stadt führt keine "Hitliste" der Fernbleiber
Satzung über Aufwandsentschädigung in diesem Jahr neu überarbeitet / Gründe müssen nicht dargelegt werden
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