1. Wenn das Retten von Menschenleben zur Last wird

    Beschwerden über Martinshörner nehmen zu / Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote wirbt für mehr Verständnis

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    LANDKREIS (mk). Die Wertschätzung gegenüber den Einsatzkräften wie Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr nimmt ab. Da wird beleidigt und beschimpft, gegafft, behindert und zu allem Überfluss beschweren sich immer mehr Menschen darüber, dass sie insbesondere nachts von Martinshörnern geweckt werden. Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote hat nun in einem Post auf Facebook um Verständnis geworben. "Das ist ein durchgängiges Thema", macht Grote im Gespräch deutlich. Bei vielen Einsätzen fehle einfach das Verständnis für die Arbeit der Retter, ein grundsätzliches Problem. Das Fahren mit Martinshorn wird von vielen als Ruhestörung angesehen, dabei sind die Einsatzkräfte verpflichtet, dieses einzuschalten. "Ich habe den Eindruck, dass viele unserer Mitbürger denken, dass dieses aus Langeweile geschieht oder weil es sich so schön anhört", schreibt er in seinem Post. In der Straßenverkehrsordnung ist in Paragraph 38 die Verwendung des Sondersignals geregelt. Demnach ist dessen Einsatz auf wenige Ausnahmesituationen beschränkt. Es darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um: Menschenleben zu retten; schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden; eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden; flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Sind die Fahrzeuge ohne Martinshorn unterwegs, haben sie auch kein Wegerecht. Aus diesem Grund wird es auch in der Nacht bei leeren Straßen eingesetzt. Denn selbst bei noch so geringem Verkehrsaufkommen, kann an der nächsten Kreuzung ein Fahrzeug auftauchen. Das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn schützt sowohl die Einsatzkräfte, als auch die Verkehrsteilnehmer vor schweren Unfällen. Selbst dann werden die Retter regelmäßig übersehen. Jeder sollte sich zudem vor Augen halten, dass auch er einmal in eine Notsituation geraten kann und auf schnellstmögliche Hilfe angewiesen ist. Foto: bb Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote wirbt für mehr Verständnis für Einsätze mit Martinshorn. Nur mit eingeschaltetem Martinshorn gilt das Wege recht nach § 38 StVO.

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