1. Bauarbeiten an der ehemaligen "Krömer-Villa"

    Stadt liegt kein Nutzungsänderungsantrag für Hotel und Badehaus vor / Viele Fragen sind noch nicht geklärt

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    STEINBERGEN (ste). An der ehemaligen "Villa" des früheren Altenheim an der Arensburger Straße tut sich etwas. Das SW nahm bereits im August letzten Jahres Kontakt auf mit Basel Al Hasan auf, der sich als neuer Eigentümer des Objektes offen zeigte für Informationen an die Presse. Er teilte mit, dass er den leerstehenden Gebäudekomplex der alten "Villa" und des ehemaligen Altenheims "Krömer" wieder mit Leben füllen wolle, und zwar mit einem Hotel, einem Café, einem Restaurant und einem "Hammam", also einem türkischen Badehaus. Jetzt sind dort erkennbar Arbeiten am Gebäude, die Mauer ist bereits verputzt, die Fassade wird bearbeitet. Das SW fragte bei der Stadtverwaltung Rinteln nach, welche Informationen dort vorliegen. Denn im August letzten Jahres gab es in der Verwaltung noch keine Kenntnis von den Plänen des Investors und man erfuhr im Rathaus von den Bauarbeiten erst durch den Bericht im SW. Jetzt wollten wir von der Verwaltung wissen: Was ist an diesem Standort zur weiteren Nutzung genehmigt? Könnte dort auch ein Badehaus, wie vom möglichen jetzigen Eigentümer angedacht, gebaut werden? Hat die Stadt Kenntnis, dass das Gebäude verkauft wurde? Gibt es bereits Kenntnis in der Stadtverwaltung darüber, dass dort ein solcher Betrieb eingerichtet werden soll, inklusive eines angegliederten Hotelbetriebs? Wäre diese Nutzung ohne Bauantrag rechtens? Wie wäre die Parkflächenbewirtschaftung im Falles eines Hotelbetriebs? Steht die "Villa" unter Denkmalschutz? Müsste der Stadt eine zukünftige Nutzung als "Badehaus" und Hotel angezeigt werden und was passiert, wenn das nicht geschieht? Die Antworten lieferte Andreas Wendt aus dem Bauamt: "Das Grundstück liegt im Außenbereich. Nähere Einzelheiten hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten regelt der Paragraf 35 des Baugesetzbuchs. Die auf dem Grundstück stehenden Gebäude stehen nicht unter Denkmalschutz. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Stadt Rinteln als Wohngebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Es grenzt unmittelbar an ein Landschaftsschutzgebiet bzw. liegen Teile davon im Landschaftsschutzgebiet. Ob eine bestimmte Art einer (angedachten und zurzeit noch spekulativen) Nutzung möglich ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Dabei sind vielfältige Faktoren aus den Bereichen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht zu beachten und ggf. auch Stellungnahmen anderer betroffenen Behörden (beispielsweise Brandschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und so weiter) einzuholen. Seitens der Stadt Rinteln ist derzeit nichts darüber bekannt, wie das Objekt zukünftig genutzt werden soll. Ein Bauantrag, in dem eine Nutzungsart beschrieben ist, liegt nicht vor. Ob die zukünftige Nutzung eines Grundstücks/Gebäudes gegenüber der Stadt Rinteln angezeigt werden muss, kann erst beurteilt werden, wenn die Art der Nutzung feststeht. Ahndungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Baurecht sind im Baurecht selbst und in weiteren verschiedenen Rechtsgrundlagen geregelt. Die Parkraumbewirtschaftung auf einem Grundstück hängt meistens von der Art der Nutzung und Bebauung ab. Bei Grundstücken an Bundes- bzw. Landesstraßen wird beispielsweise in einem gegebenenfalls erforderlichen Baugenehmigungsverfahren seitens der Stadt Rinteln auch eine Stellungnahme der zuständigen Verkehrsbehörde eingeholt." Soll heißen: Die Verwaltung hat offiziell noch keine Kenntnis von den dortigen Bautätigkeiten und - deutet man die Antwort des Bauamtsleiters richtig - hat derzeit auch keine Ambitionen, proaktiv auf den jetzigen Eigentümer zuzugehen und mit ihm gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen. Foto: ste

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an