1. Bürger sollen jetzt entscheiden

    Bürgerbegehren bereitet den Boden für einen förmlichen Bürgerentscheid

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    RINTELN (ste). Im engen Schulterschluss kündigten Veit Rauch für die CDU und Dr. Gert Armin Neuhäuser von der WGS bereits im Rat ein Bürgerbegehren zur Frage an, ob der Brückentorsaal an jetziger Stelle saniert werden soll oder nicht. Claudia Döpke, Ines Rauch und Eberhard Kirsch reichten jetzt ein solches Bürgerbegehren bei der Stadtverwaltung ein, unterstützt von Dr. Gert Armin Neuhäuser und Markus Luckhaus. Die schlichte Frage wird lauten: "Sind Sie dafür, dass das Brückentor im Eigentum der Stadt saniert wird?" Die Initiatoren begründen das Begehren damit, dass der Standort optimal sei, jede Sanierung günstiger als ein Neubau, die Kosten für einen Neubau die Investitionsfähigkeit der Stadt auf Jahre bremsen würde und sie sich dafür einsetzen, dass der Brückentorsaal im Eigentum der Stadt verbleibe und nicht an einen Investor verkauft werde. Der Verwaltungsausschuss wird das Bürgerbegehren heute in seiner Sitzung zur Kenntnis nehmen. Auf Rechtmäßigkeit geprüft ist es bereits. Das Bürgerbegehren ist laut Par. 32 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zulässig für solche Fragen und bereitet den Boden für einen Bürgerentscheid, der nach Par. 33 NKommVG dann innerhalb von drei Monaten alle wahlberechtigten Personen mit Wohnsitz in Rinteln an die Wahlurne rufen könnte, um über die Sache zu entscheiden. Diese Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger würde dann einen Ratsbeschluss ersetzen und könnte durch den Rat nur abgewendet werden, wenn vor einem Bürgerentscheid der Rat selbst im Sinne des Bürgerbegehrens entscheiden würde. Kritik gab es im Vorfeld des jetzt anlaufenden Bürgerbegehrens bereits von Seiten der SPD und Grünen, die die Brückentorfrage nicht auf ein schlichtes "Ja" oder "Nein" reduziert sehen wollen: "Dazu ist es einfach zu kompliziert und es gibt zu viele Alternativen", so Astrid Teigeler-Tegtmeier in der letzten Ratssitzung. Doch jetzt ist das Begehren auf den Weg gebracht, der Prozess läuft. Innerhalb von sechs Monaten müssen nun mindestens zehn Prozent der Rintelner Wahlberechtigten (etwa 2.100) auf dem Bürgerbegehren unterschreiben, wenn es Bestand haben soll. Dann folgt der Bürgerentscheid. In Niedersachsen wurden im letzten Jahr (Quelle: Verein "Mehr Demokratie") lediglich 16 Bürgerentscheide herbeigeführt, unter anderem zur Frage: "Erhalt des Freizeitheims Silberborn", zu Straßennamen oder der Forderung nach einer Klinik. Lediglich in der Hälfte der Bürgerbegehren mündete das Verfahren in einem Bürgerentscheid. Seit 1996 gibt es im NKommVG das Instrument des Bürgerbegehrens und seitdem sind mehr als 100 Verfahren in Gang gebracht worden. Ganz anders in Bayern, wo im gleichen Zeitraum rund 1.600 (Quelle: NDR) Verfahren anliefen. Rund 40 Helferinnen und Helfer werden jetzt dafür sorgen, dass genügend Unterschriften gesammelt werden: "Notfalls machen wir auch noch einmal eine Demonstration", so Claudia Döpke. Dazu will man von "Tür zu Tür" gehen und auch Unterschriftenlisten auslegen. Foto: ste

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