1. Betreuungsverein steht immer zur Seite

    Betreuung ist keine Entmündigung / Wichtig ist der persönliche Kontakt

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    LANDKREIS/STADTHAGEN (pp). Das Wichtigste bei einer Betreuung ist für uns der persönliche Kontakt mit unseren Klienten - wir stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wenn dann die Rückmeldung kommt, dass unsere Beratung geholfen hat, wissen wir, warum wir diese Arbeit machen", berichtet Bärbel Wilharm, Geschäftsführerin des Vereins Betreuung und Beratung in Schaumburg (BUBIS) von ihrer täglichen Arbeit für Menschen, die aus den verschiedensten Gründen heraus Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten benötigen. Bereits seit 2011 übernimmt das Team des in Stadthagen in der Oberntorstraße 6a angesiedelten Vereins die rechtliche Betreuung von Menschen, die durch Krankheit und/oder Beeinträchtigungen ihre Interessen nicht wahrnehmen können und unterstützt sie dabei, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten. "Gründe für die Betreuung können beispielsweise Suchterkrankungen, Traumata, oder eine Demenz sein. Wir versuchen, so kooperativ wie möglich mit unseren Klienten Lösungen zu finden. Die meisten von ihnen nehmen diese Hilfe auch gerne an", berichtet Wilharm. "Betreuung beruht immer auf Freiwilligkeit und hat keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit - betreuen heißt nicht entmündigen!" Um den Menschen individuell und umfangreich helfen zu können, steht bei BUBIS ein Team von sieben Mitarbeitenden aus verschiedenen Fachrichtungen bereit. Neben der Geschäftsführerin, die Diplom Sozialarbeiterin, Diplom Sozialpädagogin und zertifizierte Verfahrenspflegerin ist, sind das die Juristin Merle Ksoll, die Diplom Sozialwissenschaftlerin und systemische Familienberaterin Nadine Wille, Sparkassen-Betriebswirtin und Dr. phil. Inga Kalinowski, Sozialarbeiterin Melanie Mekwinski sowie der Diplom Sozialpädagoge und Diplom Sozialarbeiter Ben Stucki. "Das ist ein tolles Team, für das wir immer Unterstützung von diplomierten Kräften suchen", so Wilharm. Im Einzelnen übernimmt BUBIS hauptamtlich rechtliche Betreuungen, berät und begleitet ehrenamtliche Betreuer, schult und informiert zum Betreuungsrecht, berät zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und informiert zu Patientenverfügungen. Für seine Klienten erledigt BUBIS beispielsweise Rechts- und Behördenfragen, organisiert und vermittelt ambulante, soziale oder medizinische Hilfe und Versorgung, gibt Hilfestellungen bei der Verwaltung des Einkommens oder Vermögens und unterstützt bei Wohnungsangelegenheiten. Für Ehrenamtliche, Ratsuchende und Interessierte besteht die Möglichkeit zur Beratung - entweder nach Terminabsprache oder während der Besuchszeiten. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. Telefonisch ist der Verein unter Tel. 05721 83411-10 erreichbar, die Mailadresse lautet: info@bubis-shg.de. "Haben eine Frage zu unserem Verein oder unseren Angeboten? Dann kommen Sie in unserem Büro vorbei oder kontaktieren Sie uns doch einfach", rät Bärbel Wilharm. Foto: pp

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