1. Betreuung und Vorsorge

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    RINTELN (jb). In welchen Situationen ist es sinnvoll eine Vorsorgevollmacht zu erteilen und welche formellen Vorgaben gibt es dafür überhaupt? Mit einer Vorsorgevollmacht wird jemand beauftragt, der Entscheidungen für einen anderen treffen muss, wenn dieser jemand selber nicht dazu in der Lage ist. Eine weitere Möglichkeit für einen anderen Menschen zu handeln, ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. Eine Rechtsvertretung kann aufgrund einer Altersgerechtigkeit, durch einen Unfall oder eine Erkrankung nötig werden. Der Betreuungsverein Schaumburg informiert am Dienstag, dem 26. März, um 19 Uhr in der Volkshochschule Schaumburg, Klosterstraße 26 in Rinteln, über Möglichkeiten und Grenzen von Vorsorgevollmacht und Betreuung, Patienten- und Betreuungsverfügung und vieles mehr.

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