1. Hier können Hunde auch während des Leinenzwangs frei herum flitzen

    Stadt weiht öffentlichen Auslaufplatz ein / Errichtung kostete 15.000 Euro

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    RODENBERG (jl). Hundebesitzer wissen um die Problematik: Ab dem 1. April herrscht in der freien Natur wieder Leinenzwang, um Wildtiere nicht bei der Aufzucht ihres Nachwuchses zu stören. Rodenberger Frauchen und Herrchen können ihre Vierbeiner aber dennoch bedenkenlos laufen lassen - in einem eingezäunten, 3500 Quadratmeter großen Areal im Gewerbegebiet Seefeld am Ende der Hans-Sachs-Straße. Das gab die Stadt jetzt für alle interessierten Hundebesitzer frei. In Zeiten zunehmender Hundedichte sei es schon fast eine Notwendigkeit, einen Freilauf für die Vierbeiner vorzuhalten, sagte Stadtdirektor Georg Hudalla. Vor allem während der Brut- und Setzzeit sei es für eine Verwaltung leichter, wenn sie auf eine derartige Fläche verweisen könne. Dass dies mehr als ein Jahr Zeit in Anspruch nahm, lag daran, dass die Stadt zunächst bei den benachbarten Gewerbebetrieben abklopfen musste, ob diese die Wiese zu Expansionszwecken benötigen. Im Oktober 2017 war der entsprechende Antrag der Wählergemeinschaft Rodenberg erstmals öffentlich beraten worden. Für die Idee, Hundebesitzern die Möglichkeit zu geben, ihre Tiere auch ohne Leine ab April toben zu lassen, dankte Hudalla der WGR. Die Tore, die sich jeweils an der östlichen und westlichen Zuwegung befinden, sind stets unverschlossen. Eine Fachfirma kümmerte sich um die gut 1,40 Meter hohe Einfriedung. Zudem wurden zwei Bänke und sogenannte Hundetoiletten mit Kotbeutelspendern installiert. Jetzt fehlt nur noch die Beschilderung. Gesamtkosten der Errichtung: 15.000 Euro. Gegenüber zusätzlichen Installationen sei die Verwaltung offen, signalisierte Mitarbeiter Martin Schellhaus Gesprächsbereitschaft. Foto: jl

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