1. Hier wird es in Bad Nenndorf laut

    Bauausschuss schickt Lärmaktionsplan in die öffentliche Auslegung

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    BAD NENNDORF (jl). Lärmbelastung ja - aber eine, die "insgesamt nicht so hoch" ist. So lautet das Fazit aus dem Lärmaktionsplan (LAP), den Carsten Kurz vom Lärmkontor Hamburg im Bauausschuss vorstellte. Nach einer EU-Richtlinie sind Kommunen in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zur Erstellung eines LAP verpflichtet. Im Fokus steht die Frage, wie viele Einwohner in welchem Ausmaß von Straßenlärm betroffen sind. Drei Hauptbelastungsbereiche nannte der Diplom-Geograph. An der Stadthagener Straße (B 65) gelten laut den - mathematisch errechneten - Zahlen zahlreiche Gebäude gerade nachts als überwiegend hoch belastet, punktuell mit bis zu 60 Dezibel. Auch an der Landwehrstraße (B 442) sind hoch bis sehr hoch belastete Wohngebäude zu finden, ebenso an der Haster Straße (B 442). Nach dem Tag-Abend-Nacht-Lärmindex sind 300 Menschen einer Belastung von 55 bis 60 Dezibel ausgesetzt, 100 Einwohner müssen mit Immissionen zwischen 60 und 65 Dezibel leben. Die grundlegenden Richtwerte liegen tagsüber bei 67 und nachts bei 57 Dezibel. Obgleich es sich nur um Empfehlungen handelt - mehrere Maßnahmen wären möglich. Eine Reduzierung auf Tempolimit 50 böte ebenso Abhilfe wie sogenannter "Flüster-Asphalt", der den Lärm um gleich vier Dezibel verringerte, so Kurz. Während sich der Planer nicht sicher war, ging Bauamtsleiterin Annette Stang davon aus, dass bei der jüngsten B 442-Sanierung geräuschreduzierender Asphalt verwendet wurde. Im Zuge des geplanten 2+1-Ausbaus der B 65 ist es laut dem Experten nur sinnvoll auch dort auf die lärmverringernde Oberfläche zu setzen. Zudem könnten betroffene Bewohner passive Lärmschutzmaßnahmen wie besonders gedämmte Fenster beantragen. Dass dies für die B 65-Trasse mit Blick auf die Ausbaupläne zum jetzigen Zeitpunkt wenig Aussicht auf Erfolg hätte, warf Verwaltungschef Mike Schmidt ein. Immerhin: Positiv nahm das Gremium den Hinweis des Planers auf, dass es sich bei dem Vorhaben samt Verschwenkung der B 65 um eine maßgebliche Veränderung des Ist-Zustandes handeln würde. Damit einhergehende schärfere Vorgaben in Sachen Immissionsschutz würden etwa den Einbau von Lärmschutzfenstern ebenso wie Lärmschutzwände rechtfertigen. Mehr Lärmschutz, den die Stadt zum Beispiel für die Erlengrund-Siedlung fordert, lehnt die Straßenbaubehörde bisher ab. Aber auch jeder Verkehrsteilnehmer könne etwas gegen den Lärm tun - zum Beispiel mit leisen Fahrzeugen und Reifen. Allein das spart nach Angaben des Planers zwei bis drei Dezibel ein. Zudem verwies er darauf, dass ein Lkw so laut sei wie 20 Pkw. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird nun öffentlich ausgelegt - auf Antrag von Bernd Zimmermann (WGN) versehen mit Erläuterungen zum besseren Verständnis. Foto: jl/Archiv

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