1. Neue Satzung einstimmig auf den Weg gebracht

    Für zweijährige Kinder steigen die Gebühren an / Beitragsfreiheit nur für Jungen und Mädchen ab drei Jahren

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    LÜDERSFELD (bt). Einstimmig hat der Rat der Gemeinde Lüdersfeld die neue Satzung über den Betrieb und die Benutzung seiner Kindertagesstätte (KITA) verabschiedet. Diese tritt rückwirkend zum 1. August dieses Jahres in Kraft. Für Kinder ab einem Alter von drei Jahren werden seit dem 1. August keine Benutzungsgebühren mehr erhoben. Eltern, deren Kinder im Alter von zwei Jahren die KITA besuchen, haben monatlich 175,00 Euro für den Betreuungszeitraum von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr zu bezahlen. Eine Gebühr in Höhe von 200,00 Euro ist monatlich zu entrichten, wenn die Kinder von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr in der KITA verweilen. Einen Geschwisterrabatt beinhaltet die Satzung nicht mehr. Diese weist den Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 12.30 Uhr als Kernbetreuungszeit, die Stunde zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr als erweiterte Betreuungszeit aus. Bei der Platzvergabe der altersübergreifenden erweiterten Betreuungszeit erhalten Kinder von berufstätigen Eltern und Alleinerziehenden laut Satzung den Vorrang. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze in einer Vormittagsgruppe zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe unter Berücksichtigung der besonderen sozialen Situation der Kinder und ihrer Sorgeberechtigten. Die bisher gültige Satzung sah vor, dass für die zweijährigen Jungen und Mädchen, die sich im Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 13.30 Uhr im Kindergarten aufhielten, monatlich 175,00 Euro zu entrichten waren. Jetzt sind es 25 Euro mehr. War das Kind lediglich von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr vor Ort, fielen 150,00 Euro an, für die zusätzliche Zeit von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr waren weitere 5,00 Euro, für die zusätzliche Zeit zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr noch einmal 20,00 Euro zu überweisen. Bürgermeister Wilfried Schröder (CDU) wies zu Beginn der Sitzung darauf hin, dass die neue Landesregierung den KITA - Besuch für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zu acht Stunden beitragsfrei gestellt hat. "Dafür müssen wir, das Land und der Landkreis umso mehr in die Tasche greifen", stellte der Bürgermeister fest. Das Abwicklungsverfahren sei allerdings noch immer unklar; die Auswirkungen seien ebenfalls noch nicht deutlich erkennbar. Der Zeitrahmen bis zu acht Stunden beitragsfreie Betreuungszeit greife für Lüdersfeld nicht. Hier würden weniger Stunden angeboten. Die Lüdersfelder KITA -Öffnungszeiten hätten sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Jürgen Simon, Schröders Stellvertreter im Amt des Bürgermeisters, nutzte die Sitzung und unterrichtete seine Ratskollegen darüber, dass das Gelsenkirchener Unternehmen LauenhagenGas von seinem Bohrvorhaben "Lüdersfeld 2" Abstand genommen hat. Im Januar vor einem Jahr hatte die Firma im Rahmen einer gut besuchten Bürgerversammlung über ihr Vorhaben informiert. Danach wollte LauenhagenGas mit seiner Bohrung auf dem früheren Lüdersfelder Schachtgelände herausfinden, ob Flözgas aufgespürt werden könne. Das Hauptaugenmerk lag auf dem sogenannten Flöz 3. Hier wurde bis Anfang der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts Steinkohle abgebaut. "Das Thema ist gestorben", sagte Simon. Foto: bt

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