1. Bäckerei darf Außenbereich weiterhin nutzen

    Die Vermieterin bedankt sich herzlich bei der Stadt und den Mitstreitern

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    BAD NENNDORF (jl). Endlich: Die in der Fußgängerzone ansässige Bäckerei Bernhardt kann wieder die Außenfläche zwischen Hauptstraße und Hohle Straße bestuhlen. Dem vorausgegangen ist eine mehr als drei Jahre währende Auseinandersetzung innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft (WEG). Eine kurze Rückblende: Als die Backstube Siebrecht aus- und die Firma Bernhardt einzog, nahm Anfang 2015 einer der Wohneigentümer den Mieterwechsel zum Anlass, der bisherigen Außenbestuhlung mit Verweis auf die genehmigten Parkplätze einen Riegel vorzuschieben. Weil die Bäckerei aber ohne diese Möglichkeit dicht machen wollte, schaltete sich Stadtdirektor Mike Schmidt ein. Die baurechtliche Hürde konnte die Vermieterin des Ladenlokals Veronika Bonitz noch nehmen. Sie zahlte für die Parkplätze einen Ablösebetrag an die Stadt, damit diese an geeigneter Stelle zwei neue Stellflächen schaffen kann. Ein Ausnahmefall, um den Betrieb zu halten, wie Schmidt betont. Privatrechtlich ließ sich jedoch keine Einigung erzielen. Eine entsprechende Änderung der Teilungserklärung scheiterte an der erforderlichen Einstimmigkeit. Zwischenzeitlich stellte die Stadt ihre eigene Fläche vor der Eingangstür zur Außennutzung zur Verfügung (das SW berichtete). Der Zwist soll mit persönlichen Affronts sogar über die rechtliche Ebene hinausgegangen sein. "Es war vielen dann einfach zu viel", erzählt WEG-Mitglied Wolfgang Ahlfs, der bei einer Eigentümerversammlung das Wort ergriffen hat. Gemeinsam mit einem weiteren Mitstreiter, Frank Raschik, und Bonitz setzte er sich dafür ein, eine Lösung unter den insgesamt 15 Eigentümern zu finden. Ergo arbeitete man einen Gestattungsvertrag auf Zeit aus, der Bonitz zufolge lediglich ein Mehrheitsvotum benötigte. Darin musste die Vermieterin zwar einige Zugeständnisse machen. Demnach darf beispielsweise weder eine Kneipe noch ein Restaurant in die Räumlichkeiten im Erdgeschoss einziehen. Das Ziel, die Terrasse an der Südwestfassade als solche wieder nutzen zu dürfen, wurde aber erreicht. Mehr noch: Auch einen Bereich vor der Ladenfront darf der Bäcker künftig mit Außenplätzen versehen. "Summa summarum sind die Eigentümer damit zufrieden", so Ahlfs. "Der Großteil ist froh, dass jetzt wieder Ruhe ist." Der Beschluss ist, wie jeder andere auch, anfechtbar. Schmidt sowie das Eigentümerduo glauben aber nicht, dass ein entsprechendes Vorgehen Erfolgsaussichten hätte. "Es hat sich gelohnt, dafür dreieinhalb Jahre zu kämpfen", meint der Verwaltungschef. Ihm, ihren Mitstreitern und ihrem Anwalt dankt Bonitz für die Zusammenarbeit. Dort, wo seinerzeit der Fahrradbügel für die Übergangslösung demontiert worden ist, soll dieser wieder aufgestellt oder ein Kurzeitparkplatz ausgewiesen werden. Foto: jl

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