1. Rücksichtsvollerer Umgang mit der Natur

    Geschützte Vogelarten sind gefährdeter als manche Menschen denken

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    LANDKREIS/HOHENRODE (ste). Wasser hat bei Sonnenschein eine hohe Anziehungskraft. Abkühlung wird gerne auch in Wesernähe gesucht. Für die Ehrenamtlichen des NABU Rinteln bedeutet der Sommer leider wenig Entspannung, denn das Naturschutzgebiet "Auenlandschaft Hohenrode" liegt direkt an der Weser mit direkter Wasserverbindung, was auch nicht gestattete Nutzungen nach sich zieht. Seit dem Kiesabbau befindet sich ein großes, gut sichtbares Schild an der Einfahrt, welches sämtlichen Wasserfahrzeugen die Einfahrt in das Gelände verbietet. Auch ein Schild mit dem Hinweis auf das Naturschutzgebiet ist vorhanden - das Befahren der Wasserflächen ist verboten. "Leider halten sich einige Wassersportler und Freizeitausflügler nicht daran", wie Dr. Nick Büscher, Vorsitzender des NABU Rinteln bestätigt. "Neulich hat sogar eine Gruppe auf der Vogelinsel gepicknickt, die mit dem Schlauchboot dorthin gefahren sind", erläutert Büscher verärgert. Dies mache die Schutzbemühungen des NABU teilweise zunichte. Denn bereits eine einzige Störung von Brutvögeln kann dazu führen, dass scheue Arten wie Flussseeschwalbe, Austernfischer, Kiebitz und Flussuferläufer ihre Gelege verlassen, die Eier erkalten und absterben. Büscher schildert einen besonders krassen Fall, der augenfällig macht, wie groß das Problem bereits ist: "Motorboote, die Menschen auf Wasserskiern zwischen Flussseeschwalbenfloß und Sandbank auf dem Wasser entlangziehen, mussten wir am vergangenen Wochenende mit ansehen", ergänzt er. Dies stellt zur Hauptbrutzeit der Vögel einen klaren Straftatbestand dar, da eine streng geschützte und in der Region vom Aussterben bedrohte Tierart in ihrem Brutgeschäft erheblich gestört wird. Schockierte Besucher hatten die Polizei informiert und auch Fotos gemacht. "Wir haben diesen Vorfall unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schaumburg zur Anzeige gebracht", wie Büscher betont. Gemeinsam mit dem Landkreis Schaumburg wird der NABU eine funktionsfähigere Durchfahrtsbeschränkung umsetzen, um solche Vorfälle zukünftig vermeiden zu können. Leider wurden in der letzten Zeit vermehrt Verstöße verzeichnet. Das Uferbetretungsverbot wurde nicht eingehalten, weil dort gepicknickt wurde oder Muscheln gesammelt worden sind. "Auf der Weide am Stichweg, wo Galloways grasen, haben Menschen mit einem Kanu gerastet und sogar ein Lagerfeuer entzündet", weiß Büscher zu berichten. Auch die Anleinpflicht von Hunden besteht ganzjährig im gesamten Gelände, was auch nicht immer beachtet wird. Im Naturschutzgebiet gibt es eine von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schaumburg ausgearbeitete und vom Kreistag verabschiedete Schutzgebietsverordnung, die sowohl den Schutzzweck als auch Nutzungsbeschränkungen und Verbote regelt. "Aufgrund des Verhaltens einiger drängt sich der Eindruck auf, dass einige Besucher wohl der Meinung sind, dass es sich bei der Auenlandschaft um eine Art Weserfreizeitzentrum handelt, wo man tun und lassen kann, was man möchte - dies ist mitnichten so", so Büscher. Selbstverständlich ist es laut NABU die Mehrheit der naturinteressierten Besucher, die sich an die Regeln halten und an der Landschaft und den Tieren des Naturschutzgebietes erfreuen. Dieser als Naturschutzgebiet ausgewiesene Teichkomplex dient in erster Linie als Rückzugsort für scheue Tierarten und dem störungsarmen Naturerleben.

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