1. Schienenbus muss Notbremsung einlegen

    Unfall am Bahnübergang nur knapp vermieden / Autofahrer hat im letzten Moment gestoppt

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    LANDKREIS (bb). Eine bedrohliche Situation am Bahnübergang Sülbeck ist letztlich noch glimpflich ausgegangen, wie der Förderverein Eisenbahn Rinteln-Stadthagen (Ferst) in einer Pressemitteilung informiert. Trotz längerem Leuchten des Rotlichts sei ein Autofahrer noch in hohem Tempo auf den Bahnübergang zugefahren während der Schienenbus auf den Gleisen herangerollt sei. Der Autofahrer habe im letzten Moment noch vor den Schienen gehalten. Der Triebfahrzeugführer habe das Fahrzeug kommen sehen und den Schienenbus ebenfalls abgebremst. Ein schlimmer Unfall sei nur knapp vermieden worden. Der Bahnübergangsposten sei daraufhin aus dem Schienenbus ausgestiegen und dem Autofahrer "erst einmal ein paar deutliche Worte zur Rechtslage" gesagt. Zum Glück sei den Fahrgästen nichts passiert, aufgrund eines Ferienspaßangebotes hätten sich auch viele Kinder an Bord befunden. Ein Blick in den amtlichen Bußgeldkatalog zeige, dass eine Missachtung der Wartepflicht bei rotem Blinklicht empfindlich geahndet werde (unter anderem mit Gefährdung 290 Euro, im Fall einer Sachbeschädigung 350 Euro und dazu zwei Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot einbringen kann). Foto: Rohrsen/Ferst

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