1. Praktizierter Amphibienschutz

    Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen

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    LANDKREIS (jb). Wie in jedem Jahr setzen mit den jetzt ansteigenden Temperaturen wieder die Wanderbewegungen der Amphibien (Kröten, Frösche, Molche) zu ihren Laichgewässern ein. In vielen Fällen ist dieses für die Tiere mit dem Überqueren von Straßen verbunden. Die Wanderbewegungen erstrecken sich über einige wenige Wochen. Konzentriert treten diese Wanderungen in den Abendstunden oder Nächten auf. Die langsame Fortbewegungsart der Tiere führt dazu, dass etliche hundert Amphibien auf unseren Straßen jährlich totgefahren werden. Um dieses zu vermeiden, werden provisorische Schutzanlagen an Straßen errichtet. Dies geschieht durch Aufstellen von Amphibienschutzzäunen. Tägliches Absammeln ist hierbei zwingend erforderlich. Diese Arbeit wird durch Freiwillige geleistet, ohne die eine Betreuung der Zäune nicht möglich wäre. Zum Schutz der ehrenamtlichen Helfer wird aus diesem Grund an der K 45 Sachsenhagen im Bereich der Mülldeponie und an der L 403 zwischen Haste und Kolenfeld die zulässige Höchstgeschwindigkeit von abends 18 Uhr bis morgens 10 Uhr begrenzt. Die untere Naturschutzbehörde bittet daher in diesem Zusammenhang alle Autofahrer, an Strecken mit Schutzzäunen die Geschwindigkeit anzupassen und Rücksicht zu nehmen, um niemanden zu gefährden. Einige Straßenverläufe im Landkreis Schaumburg sind besonders stark von den Wanderbewegungen betroffen. In diesen Fällen wird eine Sperrung der Strecken für etwa drei bis vier Wochen in den Nachtstunden angeordnet. Folgende Straßen/Straßenabschnitte sind bereits für einige Stunden, von circa 18.30 Uhr am Abend bis zum nächsten Morgen um 6 Uhr beziehungsweise nach der Umstellung auf die Sommerzeit von circa 19.30 bis 7 Uhr, gesperrt: Die K 61 zwischen Messenkamp und Nienstedt, die Mithoffstraße in Rodenberg und die Straße "Harrl" in Bückeburg von Hausnummer 5 bis zum Wendeplatz der ehemaligen Gaststätte "Waldschlösschen". Ausweichstraßen stehen in allen Bereichen zur Verfügung. Leider sind in der Vergangenheit des Öfteren die Sperrungen missachtet oder Schranken sowie Schilder mutwillig beschädigt worden. Aufgrund dessen wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass solche Handlungen, abgesehen von der Verkehrsgefährdung, eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen würden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass auch verkehrsbeschränkende Maßnahmen an der B 65 (Ortsumgehung Stadthagen), an der Abfahrt zur Jahnstraße angeordnet sind, da ein Zaunaufbau nicht realisiert werden konnte. In dem Abfahrtsohr wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Diese Informationen können auch im Internet auf www.schaumburg.de nachgelesen werden.

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