1. Fürst lehnt die Änderungen ab

    Das Kopfsteinpflaster am Schlosstor-Durchgang bleibt

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    BÜCKEBURG (gr). Der Seniorenbeirat der Stadt Bückeburg hatte sich mit einer Unterschriftensammlung dafür stark gemacht, dass das Kopfsteinpflaster im Bereich des Marktplatzes und des Schlosstoreingangs begradigt werde. Für Menschen mit Behinderung, die etwa im Rollstuhl sitzen oder einen Rollator nutzen müssen, sei es nahezu unmöglich, vom Marktplatz in den Schlossgarten zu gelangen. Ständig würde man in den großen Fugen stecken bleiben und im Rollstuhl ist das unebene Pflaster auch nicht gerade gesundheitsfördernd für den Rücken. 269 Unterschriften wurden gesammelt und an Bürgermeister Reiner Brombach übergeben (das SW berichtete). Bei dem betreffenden Bereich handelt es sich allerdings um Gelände der Fürstlichen Hofkammer, sie hat dort die Entscheidungshoheit und nicht die Stadt. Im Bau- und Umweltausschuss wurde das Thema angesprochen, der denkmalgeschütze Charakter müsse auf jeden Fall erhalten bleiben. In der Öffentlichkeit stößt der Antrag des Seniorenbeirats auf breite Ablehnung und Unverständnis. Viele verstünden nicht, warum das Pflaster ein Hindernis darstelle, wenn rechts und links davon ein problemlos befahrbarer Streifen vorhanden ist. Außerdem kann man das Schloss und seinen Garten ganz einfach über den Jägergang erreichen. Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe meint, dass die wenigen Meter zur Umrundung des Schlosstores jedem zuzumuten seien. "Die Verwirklichung der Pläne, die dem Beirat vorschweben, würden das historische Bauwerk verschandeln", sagt er. Der Hausherr des Schloss erklärt, dass es sich bei dem Areal um Privatgelände handelt. "Das Schlosstor ist kein öffentliches Eigentum, über das die Stadt verfügen kann." Die Hofkammer sei noch nicht einmal rechtlich dazu gezwungen, der Öffentlichkeit das Betreten des Schlossgeländes zu ermöglichen.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an