1. Die "beitragsfreie Kita" bereitet Kopfschmerzen

    Nach dem Wahlversprechen fordern Kommunen mehr Geld / Drittelung der Kosten ist nicht für jede Gemeinde geeignet

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    LANDKREIS (jb). In acht Monaten soll es eigentlich schon so weit sein: Die rot-schwarze Landesregierung möchte ihrem Wahlversprechen bezüglich der Abschaffung der Kita-Gebühren zum Start des Kindergartenjahres 2018/2019 gerecht werden. Doch den Kommunen schmeckt das nicht. Sie fürchten, dass die Umsetzung für sie teuer wird, ihnen damit neue Kosten aufgesetzt werden. Auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat deutliche Kritik gegenüber der Landesregierung geäußert. Nicht nur durch Inklusion und Integration seien die Anforderungen an die Krippen und Kindergärten gestiegen. Nach wie vor gäbe es zu wenige Plätze. Die Idee einer "beitragsfreien Kita" würde dem sicher nicht gut tun. Doch eine Pauschale ist geplant, die sich an den bisherigen Gebühren orientiert, die für das kostenfreie dritte Kindergartenjahr an die Kommunen überwiesen werden. Die seien allerdings schon so nicht ausreichend. Für Kinder, die mit einem Betreuungsaufwand von vier bis sieben Stunden einen Kindergartenplatz beanspruchen, sollten 126 Euro pro Kopf gezahlt werden, bei einem Betreuungsaufwand von mehr als sieben Stunden soll die Betreuungspauschale 167 Euro betragen. Ursprünglich sei geplant gewesen, dass Eltern, Kommunen und das Land sich die Kosten der Kinderbetreuung zu je einem Drittel teilen. Doch auch das sei nie realisiert worden. Vielerorts liege der kommunale Anteil bei 50 Prozent und mehr. "Gerade jetzt ist es wichtig, dass das Land wirklich dafür Sorge trägt, dass es nicht zu einer Kostenübernahme durch die Kommunen kommt und sie dadurch zusätzlich finanziell belastet werden", erklärt Klaus Heimann von der Pressestelle des Landkreises Schaumburg. "Diese geplante Drittelung der Kosten kann für manche Kommunen ausreichen, für andere allerdings nicht, einfach da beispielsweise Kindergärten im städtischen Raum teurer sind." Denn in jeder Samtgemeinde und Stadt im Landkreis unterscheiden sich die aktuellen Gebühren für einen Kita-Platz für ein unter dreijähriges Kind. Genauso sind auch die Ganztagsplätze unterschiedlich lang. In Lindhorst bezahlen Eltern für einen solchen Platz, der acht Stunden umfasst, 230 Euro. In Bad Eilsen kostet ein Ganztag (7,5 Stunden) in der Kita Emmaus 267 Euro und in Nienstädt/Sülbeck 271 Euro (Ganztag: 7,5 Stunden). In Rodenberg bleibt ein Kind sogar 9,5 Stunden in der Kita, hierfür müssen die Eltern 256 Euro bezahlen. Auch der ganztägige Besuch in Bückeburg dauert neun Stunden, 290 Euro kostet er hier. In Bad Nenndorf bezahlt man 290 Euro für einen Ganztag, der bis 15 Uhr geht. In Stadthagen werden Gebühren stundenweise berechnet, acht Stunden kosten hier 242 Euro, in Obernkirchen kosten 6,5 Stunden 243 Euro, in Niedernwöhren kosten acht Stunden 225 Euro. In Sachsenhagen müssen für acht Stunden 240 Euro bezahlt werde. Eine einkommensabhängige Staffelung gibt es beispielsweise in der Gemeinde Lindhorst. Wohngeldempfänger erhalten eine Erstattung von 20 Euro. Auch in Obernkirchen können 20 Prozent ermäßigt werden. In Minden werden die Gebühren für einen Platz insgesamt anders berechnet. Dabei kommt es auf das Bruttojahreseinkommen der Eltern an und wie viele Stunden sich das Kind pro Woche in einer Kita aufhalten soll. Als Beispiel: Bei einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 25.000 Euro kostet eine 35-Stunden-Woche für ein unter drei Jahre altes Kind 54 Euro. Ab August 2018 werden diese Kosten zwar gering aber dennoch ansteigen - sofern das Land dem Wahlversprechen nicht gerecht wird. "Es handelt sich einfach um ein komplexes System, für das schon sehr bald eine gute Lösung gefunden werden muss", schlussfolgert Heimann. Foto: fotolia

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