1. Mitternächtliche Brandmeldealarmierung in Nordsehl

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    NORDSEHL (di). Die Ortsfeuerwehren Hülshagen, Meerbeck-Niedernwöhren und Nordsehl-Lauenhagen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Niedernwöhren sind am 20. Dezember gegen 23.50 Uhr durch eine Brandmeldeanlage zu einem landwirtschaftlichen Betrieb in einer Seitenstraße alarmiert worden. Vor Ort stellte der Einsatzleiter gegen 0.03 Uhr fest, dass es sich um einen Täuschungsalarm handelte, daher konnten einige Einheiten zu diesem Zeitpunkt schon aus dem Einsatz herausgelöst werden. Die letzten Einsatzkräfte rückten gegen 0.15 Uhr von der Einsatzstelle ab. Im Einsatz waren 61 Feuerwehrfrauen und -Männer, darunter 32 Atemschutzgeräteträgerinnen und Träger, mit 9 Einsatzfahrzeugen. Technischer Täuschungsalarm bedeutet, dass ein Gerät eine tatsächlich vorhandene chemische oder physikalische Größe feststellt, nur dass diese Größe nicht auf einen Schadenfall zurückzuführen ist. Technischer Fehlalarm bedeutet hingegen, dass die Anlage ohne eine erkennbare vorhandene chemischen oder physikalischer Größe und ebenfalls nicht durch einen Schadenfall, beispielsweise durch einen Defekt oder flüchtige Einflüsse, auslöste. Als böswilliger Alarm wird die missbräuchliche Auslösung durch einen Menschen, ohne das ein (vermeintlicher) Schadenfall besteht, bezeichnet.

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