1. Sonnenbrink eG stellt mögliche Rettungsanker vor

    Stadt Obernkirchen wird das Defizit übernehmen, aber nicht den Betrieb / Konzept soll ab Anfang 2018 erarbeitet werden

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    OBERNKIRCHEN (wa). Einstimmige Meinung: Eine kurzfristig organisierte Zusammenkunft der Sonnenbrinkbad Genossenschaft hat nun besiegelt, dass die Stadt Obernkirchen das Blockheizkraftwerk (BKHW), den Spitzenlastkessel sowie die Trafostation und Wärmeleitungen übernehmen darf. Die Stadt hatte angekündigt unter diesen Bedingungen das in 2017 entstandene Defizit des Sonnenbrinkbades in Höhe von maximal 125.000 Euro zu übernehmen. Weitere 120.000 Euro wird die Stadt Obernkirchen ebenfalls bereitstellen - diese Summe war bereits im Haushalt eingeplant. Wenn die Stadt den Rettungsanker nicht auswerfe, müsse die Genossenschaft in die Insolvenz gehen. Es bliebe also keine Zeit mehr, nach anderen Lösungen zu suchen, hatte Aufsichtsratsvorsitzender Bernd Brandorff betont. Er appellierte an die Mitglieder der Genossenschaft, diesem Weg zuzustimmen. Dadurch würde der Genossenschaft deutlich weniger Kosten entstehen, als bei einer Insolvenz. Auf Nachfrage eines Mitgliedes, was mit den Beitragsgeldern passiert sei, antwortete Hans-Wolf Richter vom Vorstand, dass diese betriebswirtschaftlich vertretbar investiert worden seien. Der kumulierte Verlustvortrag der Genossenschaft belaufe sich in diesem Jahr voraussichtlich auf mittlerweile 462.200 Euro. Zum Vergleich in 2016: 376.300 Euro). Hinzukommt, dass die IGS Obernkirchen per Fernwärmeleitung an das Blockheizkraftwerk noch bis zum 31. März 2018 angeschlossen ist und diese Wärmeenergie weiterhin benötige. Wie der neue Stadtkämmerer Helmut Zürchner mitteilte, werde die Stadt Obernkirchen nicht in den Liefervertrag zwischen der Sonnenbrinkbad eG und dem Landkreis Schaumburg einsteigen. Es stehen noch Gespräche mit der Genossenschaft und dem Landkreis an, wer das Blockheizkraftwerk bis Ende März 2018 betreibt. Hier sei noch alles offen. Die Stadt Obernkirchen werde keinen steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art eröffnen, sagte der Kämmerer. Aber: Das Freibad soll bleiben und dafür werde Anfang 2018 ein entsprechendes Konzept entwickelt. Genossenschaftsvorsitzender Wolfgang Hein gab einen Überblick, wie die Wärmeversorgung des Freibades etwa im Eigenbetrieb des Sonnenbrinkbades mit dem Spitzenlastheizkessel erfolgen könne. Alternativ könne zudem ein sogenannter "Contractor" das vorhandene Blockheizkraftwerk durch eine kleinere Anlage ersetzen und mit dieser sowie dem Spitzenlastheizkessel das Wasser erwärmen. Als dritte Möglichkeit könne der Landkreis Schaumburg das alte Blockheizkraftwerk betreiben. Die Stadt Obernkirchen oder der Förderverein Sonnenbrinkbad könnte bei diesen Möglichkeiten Betreiber sein. So ganz hat die Genossenschaft allerdings noch nicht aufgegeben: Wolfgang Hein erklärte: Die Genossenschaft und der Landkreis einigen sich auf einen Lieferpreis für die Wärmeenergie in der IGS. Das vorhandene Blockheizkraftwerks könne mit einer neuen Regelungstechnik aufgerüstet werden, die das Zusammenspiel der Anlage mit den Wärmekunden bedarfsgerecht regele - Kosten hierfür: 45.000 Euro. Die technische Betreuung erfolge hierbei über einen Dienstleister. Das Ziel sei hier, den städtischen Zuschuss für die Wärmeversorgung auf maximal 70.000 Euro sowie zuzüglich 52.000 Euro für den Betrieb des Sonnenbrinkbades zu begrenzen.

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