1. Wird aus dem Villen-Viertel eine Beton-Landschaft?

    Zweite Änderung des Bebauungsplanes "Am Stadtgarten" vorgestellt / Anwohner haben Bedenken

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    STADTHAGEN (wa). Wenig Resonanz: Zur von der Verwaltung veranstalteten Bürgerinformation zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Am Stadtgarten" erschienen gerade mal zwölf Interessierte. Nach der ersten Infoveranstaltung am 27. Februar mit etwa 90 Stadthägern wurde das Verfahren zurückgenommen. Momentan läuft ein offizielles Anhörungsverfahren, teilte Bauamtsleiter Gerd Hegemann mit. Bedenken der Einwohner können weiterhin eingereicht werden.

    Die jetzige Änderung betrifft den Bereich südöstlich der Stadthäger Altstadt und wird im Norden durch die nördliche Grenze der Wilhelm-Bartels-Straße und die nördliche Grenze des Grundstückes 55/4, im Osten durch die östliche Grenze der Straße An der Sandkuhle und der Pastor- Walzberg-Straße, im Süden durch die südliche Grenze der Staatsrat-Lorenz-Straße, im Westen durch die östliche Grenze der Brunnenstraße, die südliche Grenze des Grundstückes 53/4, die östliche Grenze der Grundstücke 53/2, 53/4 und 53/5 begrenzt. Die Größe des Änderungsbereiches beträgt circa zehn Hektar. Im Begründungsentwurf für alle im Internet frei zugänglich, ist zu lesen: Mit der 2. Änderung des B-Planes Nr. 30 "Am Stadtgarten" wird der Schutz des Wohnquartiers vor negativen Änderungen gewährleistet. Negative Auswirkungen auf die Umwelt oder das Erscheinungsbild des Baugebietes sind nicht zu erwarten. Durch die Umsetzung dieser Planung entstehen der Stadt Stadthagen keine Kosten.

    Hegemann erklärte die Punkte im Einzelnen: Eine Überprüfung der bestehenden Ausnutzungsziffern habe ergeben, dass ein Großteil der Grundstücke durch die Hauptgebäude, Terrassen und Balkone zu maximal 25 Prozent ausgenutzt werden. Im gesamten Änderungsbereich erfolge eine Reduzierung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,25. Ergänzend wird die maximale Grundfläche auf 200 Quadratmeter festgesetzt. Mit dieser Festsetzung werden übermäßig große Grundflächen ausgeschlossen, die potenziell durch Grundstückszukauf oder –vereinigung möglich wären. Der Großteil der im Gebiet vorhandenen Gebäude weise eine Grundfläche von 150 bis 200 Quadratmetern auf. Mit der Festsetzung einer maximalen Grundfläche von 200 Quadratmetern werde sichergestellt, dass sich Neubauten oder Umbauten in die bestehende Struktur einfügen. Einige Gebäude überschreiten diese Festsetzung, seien aber durch den Bestandsschutz gesichert. Im WA- und WR 1 – Gebiet wird die Geschossflächenzahl (GFZ) von bislang 0,7 auf 0,5 reduziert und eine maximale Geschossfläche von 400 m2 festgesetzt. Im WR 2 – Gebiet wird die GFZ auf 0,4 und eine maximale Geschossfläche von 320 Quadratmeter festgesetzt. Die Festsetzung absoluter Zahlen verhindere übermäßig große Geschossflächen, die bei großen Grundstücken möglich wären. Die maximal zulässige Grundfläche darf durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten und durch Nebenanlagen im Sinne des § 19 BauNVO Abs. 4 um maximal 50 Prozent überschritten werden. Terrassen zählen zur Hauptnutzung, daher sind sie in die Berechnung der GRZ mit einzubeziehen. Da mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes die GRZ von 0,4 auf 0,25 reduziert wird, reduziert sich auch die maximal zulässige Größe für Terrassen. Um Bauherren hier mehr Spielraum zu gewähren, wird festgesetzt, dass pro Baugrundstück Terrassen mit einer maximalen Größe von fünf Prozent der Grundstücksfläche zulässig sind. Die maximale Größe wird dabei auf 50 Quadratmeter festgesetzt, um bei großen Grundstücken keine für das Quartier überdimensionierte Ter-rassen entstehen zu lassen. Damit sich die zukünftigen baulichen Anlagen in die vorhandene Wohnbebauung einfügen, werden die Höhen der Gebäude berücksichtigt. Um dies gewährleisten zu können, werden für das WA- und das WR 1- Gebiet eine maximale Traufhöhe von 7,50 Meter und eine maximale Firsthöhe von 11,50 Meter festgesetzt. Bezugshöhe ist die mittlere Höhe der zur Erschließung der einzelnen Grundstücke notwendigen angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche, gemessen an der Straßengrenze des betroffenen Grundstücks.

    Diese Festsetzungen orientieren sich an den, vorwiegend aus den 1930er Jahren stammenden, Baukörpern. Da die Gebäude entlang der Staatsrat – Lorenz – Straße vorwiegend aus den 1950er Jahren stammen und niedrigere Gebäudehöhen als im nördlichen Plangebiet aufweisen, werden hier die Traufhöhe auf fünf Meter und die Firsthöhe auf elf Meter begrenzt. Innerhalb der WA- und der WR- Gebiete wird eine abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise mit Gebäudelängen bis maximal 18 Meter festgesetzt. Im Fall eines Neubaus nach Gebäudeabriss wird mit dieser Festsetzung die für das Quartier typische Gebäudelänge gewährleistet. Gebäude mit Gebäudelängen größer 18 Meter sind in ihren Bestand nicht gefährdet, da sie Bestandsschutz haben.

    Die vorderen Baugrenzen bleiben bestehen. Lediglich die südliche Baugrenze entlang der Grundstücke Brunnenstraße Nr. 8 und Bürgermeister-Ocker-Straße Nr. 1, 3 und 5 wird von sieben auf sechs Meter Abstand von der Grundstücksgrenze an die vorhandene Bebauung angepasst. Die rückwärtigen Baugrenzen weisen in Großteilen des Änderungsgebietes eine Tiefe von 30 Metern auf. Die sich ergebenden Baufelder sind für heutige Maßstäbe sehr großzügig und werden weitgehend nicht ausgenutzt. Das bereits in dem Ursprungsbebauungsplan formulierte städtebauliche Ziel, die rückwärtigen Bereiche der Grundstücke von der Bebauung freizuhalten, wird durch eine maßvolle Verschiebung der Baugrenzen unterstützt. Die rückwärtigen Baugrenzen werden auf einen einheitlichen Abstand von 25 Metern zur vorderen Grundstücksgrenze in Richtung Straße verschoben.

    "Das ist eine deutliche Verbesserung", hielt Ratsherr Gerhard Tüting aus den Reihen der Zuhörer fest. Allerdings wolle er den historischen Teil des Gebietes genauer zum Rest differenziert wissen. Neben Tüting äußerte sich eine weitere Anwohnerin kritisch gegenüber Tiefgaragen. Während der SPD-Ratsherr das Grundwasser in Gefahr sieht, gab die Stadthägerin zu Bedenken: "Auf Beton wächst kein Grün mehr." Sie sehe das Villen-Viertel durch zu viele Betonbauten zerstört. Menschen mit hohem Einkommen würden Stadthagen nicht mehr als attraktiv empfinden. Gerade schön begrünte Gegenden seien beliebt.

    "Wir sind hier nicht in einer Wunschveranstaltung. Wir müssen uns nach geltendem Recht richten", antwortete Bürgermeister Bernd Hellmann. Seiner Meinung nach sei man auf einem guten Weg für eine sachgerechte Lösung. Nun sollen die von den Bürgern gewählten politischen Vertreter entscheiden. Foto: wa

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