1. Bartling gibt Klageschrift am Staatsgerichtshof ab

    SPD-Landtagsfraktion erhebt Klage gegen Niedersächsische Landesregierung

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    BÜCKEBURG (hb/m). Die Fraktion der SPD im Niedersächsischen Landtag hat Klage gegen die Niedersächsische Landesregierung, vertreten durch Finanzminister Hartmut Möllring, beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg erhoben.

    Möllring soll während der Plenarsitzung des Landtags am 19. Januar 2012 die SPD-Landtagsfraktion in ihrem Auskunftsrecht aus Art. 24 I NV verletzt und gegen ihre Antwortpflicht verstoßen haben. Die Niedersächsische Verfassung verpflichtet die Landesregierung, Anfragen des Parlaments nach bestem Wissen, unverzüglich und vollständig zu beantworten. Dabei ging es um den Themenkomplex "Nord-Süd-Dialog 2009".

    Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Heiner Bartling hat, begleitet von Journalisten und Kamerateams mehrerer Fernsehsender, die Schriftsätze, ein 24-seitiger Antrag mit der Darstellung des Sachverhalts und 15 Aktenordner mit insgesamt 230 Seiten Plenar- und Ausschussprotokollen, Landtagsdrucksachen, Kopien von Originaldokumenten, Zeitungsberichten und Abschriften, am Staatsgerichtshof abgegeben.

    Der Staatsgerichtshof hat der Niedersächsischen Landesregierung und dem Präsidenten des Niedersächsischen Landtags Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben. Danach wird der Staatsgerichtshof den Termin für eine mündliche Verhandlung festlegen und dann entscheiden, wann er sein Urteil verkünden wird.

    "Es gibt unserer Ansicht nach stichhaltige Hinweise darauf, dass nicht nur die Regierung Wulff im April 2010 mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage von Heiner Bartling das Parlament getäuscht hat, sondern auch die Regierung McAllister in der diesjährigen Januarsitzung des Niedersächsischen Landtages Nachfragen zum ‚Nord-Süd-Dialog 2009‘ nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat", meinte der SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Schostok gegenüber der Presse.

    Heiner Bartling verdeutlichte, dass es bei der Klage um "fundamentale parlamentarische Rechte" geht. Das Auskunftsrecht des Parlaments gehöre zu den Grundfesten unserer Demokratie. Das sei für die jeweils Regierenden nicht immer angenehm. Die Verfassung verlange von den Regierenden aber, auch unangenehme Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Foto: hb/m

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