LANDKREIS (ih). Die Kameraden können aufatmen: Am vergangenen Donnerstag hat der Verkehrsausschuss des Bundestages die Ausweitung des Feuerwehrführerscheines auf den Weg gebracht. Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren mit einem normalen PKW-Führerschein dürfen seit 1999 nur noch Fahrzeuge bis zu 3,49 Tonnen bewegen. Die schweren Einsatzfahrzeuge jedoch liegen weit darüber und dürfen somit von den jungen Kameraden nicht mehr gefahren werden. Eine heikle Situation für ehrenamtlich besetzte Wehren.
Im vergangenen Jahr hatte das Land Niedersachsen eine Verordnung auf den Weg gebracht, die Sonderfahrberechtigungen bei Einsatzfahrten ermöglicht. Mit dieser Berechtigung können Kameraden auch ohne Lkw-Führerschein Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen steuern. Ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr. Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote drängte noch im vergangenen Oktober darauf, weiter zu machen.
Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte bei einem Zusammentreffen mit Vertretern der Schaumburger Wehren während seines Besuches im Hause Oppermann Druck & Verlag zu, sich weiter beim Bund für eine einfache Regelung einzusetzen: Die Kameraden sollen Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ohne einen Extra-Führerschein fahren dürfen. Das kann in nahrer Zukunft Realität werden. Denn der Verkehrausschuss des Bundestages empfiehlt einstimmig, den Feuerwehrführerscheine per Gesetz zu verbessern.
Danach können die ermächtigten Landesregierungen die Ausstellung der Fahrberechtigungen entsprechend ihrer lokalen Bedürfnisse ausgestalten.
Es genügt die Fahrerlaubnis B und eine praktische Prüfung, um Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu fahren.
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