1. Deutscher Mieterbund weist auf Verjährungsfrist hin

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    LANDKREIS (hb/m). Der Deutsche Mieterbund Hannover (DMB) weist darauf hin, dass am 31. Dezember zahlreiche Mieter- und Vermieteransprüche verjähren. Nach Darstellung des DMB beträgt die normale Verjährungsfrist auch für Ansprüche aus Mietverhältnissen drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch des Mieters oder des Vermieters entstanden ist. Das bedeutet, dass am Silvestertag 2010 Ansprüche verjähren, die im Jahr 2007 entstanden sind. Bei Mieteransprüchen kann es sich, so der DMB, um die Rückzahlung der Mietkaution handeln, um die Auszahlung eines Betriebskostenguthabens, um zu Unrecht gezahlte Maklerprovisionen oder überzahlte Mieten. Aber auch Vermieteransprüche aus dem Jahr 2007 verjähren zum 31. Dezember 2010. Betroffen sind Forderungen auf Mietzahlung, Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen oder Ansprüche auf Einzahlung der Mietkaution. Der DMB empfiehlt allen Mietern, denen die Verjährung von Ansprüchen droht, noch rechtzeitig den Mieterverein aufzusuchen. Dann kann zum Beispiel durch Erwirkung eines Mahnbescheids verhindert werden, dass der Mieteranspruch Ende des Jahres verjährt.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an