LANDKREIS (ck). Anlässlich des Wintereinbruchs in ganz Deutschland weist "Haus & Grund"-Bückeburg auf die vorbeugende Streupflicht für Straßenanlieger, Grundstückseigentümer und Mieter hin. Der Vorsitzende, Klaus Rohde, äußerte sich wiefolgt: "Eine vorbeugende Streupflicht besteht bereits, wenn es mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden Stunden zum Auftreten von Glätte kommt. Eine Gefährdung von Zeitungsboten, Briefträgern oder Mietern, die das Haus früh verlassen, muss verhindert werden. Der Grundstückseigentümer haftet auch dann für sturzbedingte Glatteisunfälle auf seinem Grundstück, wenn diese sich vor dem Einsetzten der allgemeinen oder gemeindlich geregelten Streupflicht ab circa 7 Uhr ereignet haben." Weitere Informationen gibt der "Haus & Grund"-Ortsverein in Bückeburg, Schulstraße 16a.
-
Vorbeugende Streupflicht
Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum