LANDKREIS (hb/m). Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat mit Beschluss vom 15. April die Wahlprüfungsbeschwerde der Partei "Die Friesen" als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Partei hatte an den Landtagswahlen 2008 erfolglos teilgenommen. In einem Wahleinspruch und einer folgenden Wahlprüfungsbeschwerde machte sie geltend, sie habe als nationale Minderheit von der 5 Prozent-Sperrklausel des Niedersächsischen Wahlgesetzes freigestellt werden müssen. Der Staatsgerichtshof hat demgegenüber entschieden, dass die Sperrklausel in Niedersachsen in der Verfassung verankert ist und deshalb keine Ausnahmen statthaft seien. Der Staatsgerichtshof konnte deshalb offen lassen, ob es sich bei der Partei "Die Friesen" überhaupt um eine solche einer nationalen Minderheit handelt.
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Der Staatsgerichtshof lehnt eine Wahlprüfungsbeschwerde ab
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