LANDKREIS (ro). Ab diesem Monat ist es in vielen Städten und Gemeinden im Landkreis wieder möglich, pflanzliche Abfälle auf privaten Flächen zu verbrennen. An diesen Brenntagen ist es unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitshinweise erlaubt, auch größere Mengen an Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen. Der Landkreis Schaumburg möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass dieses für viele Tiere zur Todesfalle werden kann! Die Holz- und Reisighaufen sind mitunter schon seit Wochen aufgestapelt. Sie stellen für etliche Kleintiere einen geeigneten Zufluchtsort dar und sind für Tiere wie Igel, Kröten oder Lurche zum Lebensraum geworden. Mit den ansteigenden Temperaturen im Frühjahr bieten sie ebenfalls Schutz bei der Aufzucht der Jungtiere. Vögel haben aufgrund der zurzeit milden Witterung schon teilweise mit dem Nestbau begonnen. Nach § 35 Nds Naturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Tiere unnötig zu verletzen oder zu töten. Mit dem Abbrennen von schon länger gelagerten Brennhaufen müssten etliche Tiere einen qualvollen Tod sterben, da sie bei Gefahr kein Fluchtverhalten zeigen, sondern an ihrem Platz verharren. Auch bei einem Abklopfen oder Anheben verkriechen sich viele Tiere nur noch tiefer in den Reisighaufen.
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Todesfalle für Tiere
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