1. Schwerbehinderte bis Ende März melden

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    HAMELN (ro). Bis 31. März muss die jährliche Meldung für schwerbehinderte Beschäftigte bei der zuständigen Agentur für Arbeit erfolgt sein. Die Arbeitsagentur empfiehlt, die elektronische Anzeige zu nutzen. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die diese Vorgabe nicht erfüllen, müssen dafür eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Anzeige in elektronischer Form abzugeben. Das Programm kann unter www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Arbeitgeber, die bislang noch keine Unterlagen erhalten haben, werden gebeten, die Formulare über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.rehadat-elan.de anzufordern. Weitere Informationen bei der Agentur für Arbeit Hameln, Ulrike Gosewehr 05151 909-643 und Ilse Schiffling 05151/909-647.

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