BÜCKEBURG (ih). Der Bischof der Landeskirche Schaumburg-Lippe wird sich künftig mehr auf sein Amt konzentrieren können. Der Verfassungsausschuss hatte von der Synode den Auftrag bekommen, zu prüfen, ob die Personalunion des Landesbischofs mit dem Amt des Oberpredigers der Kirchengemeinde Bückeburg noch zwingend und zeitgemäß sei. Im Ausschuss sei schnell klar gewesen, dass das kombinierte Amt nicht mehr zwischen gegeben sein muss, sagte Harald Weidenmüller, Vorsitzender. Durch die Trennung der Ämter gebe es eine deutliche Akzentuierung des Bischofsamtes. Zudem würden eventuelle Interessekollisionen, die sich aus dem Doppelamt ergeben können, vermieden. Die Synodalen hätten bei der jüngsten Arbeitstagung dieses Meinungsbild bestätigt, so Weidenmüller.
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Deutliche Akzentuierung
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