1. "Eltern aufgepasst"

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    LANDKREIS (em). Mit einem besonderen Anliegen wendet sich die Jugendpflege des Landkreises an alle Eltern und Erziehungsberechtigen. "Die Erziehungsbeauftragung bedeutet Verantwortung".

    Die Großveranstaltungen in Schaumburgs Veranstaltungsräumen nehmen in der dunklen Jahreszeit wieder zu. So stehen demnächst die Festhalle Stadthagen und Steuber in Wiedensahl ganz oben auf dem Terminkalender von tanzfreudigen jungen Besuchern.

    Nur hat der Gesetzgeber den Veranstaltern eine kleine Einschränkung mit auf den Weg gegeben und nicht alle Altersgruppen zu so einem Fest zugelassen: 16 bis 18 Jährige dürfen nur bis Mitternacht mitfeiern. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Eltern selbst anwesend sind oder eine "Erziehungsbeauftragung" erteilt wurde.

    Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass mit der Beauftragung hier und da leichtfertig umgegangen wurde, was teils dramatische Folgen hatte. Beispielsweise haben Versicherungen Schäden aus einer vernachlässigten Aufsichtsführung dem Beauftragten in Rechnung gestellt.

    "Erziehungsbeauftragung – Kein Kinderspiel" lautet daher das Motto einer gemeinsamen Informationsinitiative von Polizei, Ordnungsamt und Kreisjugendpflege. Ziel ist, dass sich Eltern und deren Jugendliche mit dem Erziehungsbeauftragten zusammensetzen und die Beauftragung besprechen. Es geht schließlich um die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht, die Elternaufgabe ist. Hilfe und Orientierung bietet der Download der Erziehungsbeauftragung auf der Homepage des Landkreises Schaumburg unter www.landkreis-schaumburg.de., in der Rubrik Jugend, Soziales, Gesundheit: hier Jugendschutz.

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