1. Ausbildungssuche zählt für Rente

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    LANDKREIS (nb). Wer mit der Schule fertig ist und noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sollte sich bei der Arbeitsagentur melden. Denn dann zählt die Zeit der Lehrstellensuche für die spätere Rente mit. Daruf verwies die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld kann die Ausbildungsplatzsuche als "Anrechnungszeit" in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dies gilt dann, wenn die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Monat lang als Ausbildungssuchende melden. Weitere Informationen am kostenlosen Servicetelefon unter 0800/100048010 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.

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