1. Führerschein-Sonderregelung für Feuerwehren gefordert

    CDU-Kreistagsfraktion sorgt sich um langfristige Einsatzbereitschaft

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    LANDKREIS. Die Schaumburger CDU-Kreistagsfraktion hat nach Auskunft ihres Vorsitzenden Gunter Feuerbach die CDU-geführte niedersächsische Landesregierung in einem Schreiben gebeten, grundsätzlich eine bayerische Bundesrats-Initiative zu unterstützen. Diese fordert eine Sonderregelung in der Fahrerlaubnisverordnung für Fahrzeuge der Hilfs- sowie Rettungsdienste und Feuerwehren. "Viele Feuerwehren auch in Schaumburg stehen vor dem Problem, dass der Nachwuchs die Fahrerlaubnisklasse B besitzt und somit nur noch zum Fahren von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen berechtigt ist", erklärt Friedrich Wilharm, Vorsitzender des Fachausschusses. Allerdings würden schon die meisten Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) der Feuerwehren schwerer seien. Viele Städte und Gemeinden würden deshalb nach Worten des Pressesprechers der CDU-Fraktion, Torben Sven Schmidt, einspringen und die hohen Kosten für den Erwerb von LKW- Führerscheinen finanzieren.

    "Das können wir unseren Kommunen aber auf Dauer nicht zumuten", ergänzt Schmidt. Durch den altersbedingten Personalwechsel wird somit es nach Ansicht von Friedrich-Wilhelm Platte künftig zu Schwierigkeiten bei der Besetzung der vorhandenen Fahrzeuge kommen. "Wir müssen uns darum kümmern, dass unsere Feuerwehrleute weiterhin schnell zum Einsatzort kommen." Für die CDU bestünden zwei Alternativen. "Entweder es wird ein spezieller Feuerwehr-Führerschein wie in Österreich geschaffen oder eine Sonderregelung, in der Fahrerlaubnisverordnung", erläutert Heiko Tadge. Diese Sonderregelung für Rettungs- sowie Hilfsdienste und Feuerwehren würde gegenüber dem speziellen Feuerwehrführerschein nach Österreicher Vorbild allerdings weniger Bürokratie nach sich ziehen und sei deshalb vorzuziehen. Einzelheiten sollten mit der Feuerwehr abgestimmt werden.

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