1. Erst die Praxis dann die Theorie

    Aufstiegsstipendium für beruflich qualifizierte junge Menschen

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    REGION HANNOVER. Seit Ende Juli 2008 können sich junge Menschen um ein Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bewerben. Die Aufstiegsstipendien sollen die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung verbessern und Frauen und Männern, die in Ausbildung und Beruf besonderes Talent bewiesen haben, einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums geben. Antragsberechtigt für ein Aufstiegsstipendium sind Frauen und Männer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, durch die Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder durch eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Förderberechtigt sind aber auch all jene, die die Hochschulzugangsberechtigung auf anderem Weg erlangt haben – zum Beispiel an einer Fachoberschule. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten dürfen noch keinen Hochschulabschluss erworben haben. Sie müssen nach ihrer Ausbildung über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen, ihre Berufsabschlussprüfung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mit 87 Punkten absolviert haben, Siegerin oder Sieger in einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb sein oder einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers vorlegen. Um dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel rechtzeitig zu begegnen, fördern die Aufstiegsstipendien das Studium bis zum berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Damit ermöglichen die Aufstiegsstipendien den Aufstieg durch Bildung und ergänzen die bestehenden Angebote der Begabtenförderung in der beruflichen Bildung und im Hochschulbereich. Weil die Stipendiatinnen und Stipendiaten oftmals bereits im Berufsleben etabliert sind und eine Familie gegründet haben, erfolgt die Förderung mit Blick auf diese besondere Lebenssituation als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Die Geförderten im Vollzeitstudium erhalten ein monatliches Stipendium von 650 Euro sowie 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder gewährt, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten jährlich 1.700,00 Euro für Maßnahmekosten. Bis Ende 2009 sollen insgesamt tausend Stipendiatinnen und Stipendiaten aufgenommen werden. Weitere Informationen dazu finden interessierte Frauen und Männer auf der Homepage www.aufstieg-durch-bildung.info.

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