LANDKREIS. Die Kinder haben Ferien – da könnte man doch endlich auch mal ein bisschen mit der Familie verreisen. Erst recht dann, wenn man ohnehin arbeitslos ist – falls das Geld für einen Tapetenwechsel reicht. Aber: Dürfen Arbeitslosengeldempfänger überhaupt in Urlaub fahren? "Diese Frage wird derzeit immer wieder gestellt", weiß Christina Rasokat, Sprecherin der Agentur für Arbeit Hameln. Ihre Auskunft: "Obwohl Arbeitslosen grundsätzlich keinen Anspruch auf Urlaub haben, können sie für maximal drei Wochen im Kalenderjahr in Urlaub fahren und auch weiterhin Arbeitslosengeld beziehen." Das gilt aber nur dann, wenn in dieser Zeit keine Aussicht auf Vermittlung in Arbeit besteht und auch keine berufliche Bildungsmaßnahme vorgesehen ist. Der Urlaub muss mindestens eine Woche vor Antritt der Reise mit der zuständigen Agentur für Arbeit abgesprochen werden. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit wird eine "Urlaubsgenehmigung" allerdings
nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt. Danach ist nach Absprache Urlaub bis zu drei Wochen möglich – das Arbeitslosengeld läuft während dieser Zeit weiter. Bei einer längeren aber genehmigten urlaubsbedingten Ortsabwesenheit gibt es ab Beginn der vierten Woche keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit. Und bei einer Ortsabwesenheit von mehr als sechs Wochen im Jahr wird die Zahlung bereits ab dem ersten Urlaubstag eingestellt. Arbeitslosen Männern und Frauen, die ohne vorherige Absprache und Genehmigung durch die Arbeitsagentur verreisen, erhalten ebenfalls für die gesamte Zeit kein Arbeitslosengeld - unabhängig von der Gesamtdauer der Abwesenheit. Bereits ausgezahltes Geld wird dann zurück gefordert. Ferner sollte bedacht werden, dass dadurch auch der Krankenversicherungsschutz unterbrochen und eine Eigenversicherung erforderlich wird. "Arbeitslose müssen grundsätzlich täglich für eine Arbeitsvermittlung erreichbar sein", betont Rasokat. Diese Regelungen gelten übrigens nicht nur für Urlaubsreisen. Jede Ortsabwesenheit – unabhängig vom Grund – muss der Agentur vorher angezeigt werden.