LANDKREIS (tt). In der nächsten Sitzung des Kreistages am 7. Oktober wird die Wählergemeinschaft Schaumburg (WGS) beantragen, der Kreistag des Landkreises Schaumburg möge eine Resolution gegen die geforderte Fünfzügigkeit zur Neugründung von Integrierten Gesamtschulen beschließen:
In der Resolution heißt es: Der Kreistag des Landkreises Schaumburg begrüßt ausdrücklich, dass mit der aktuellen Schulgesetznovelle das Errichtungsverbot für Gesamtschulen aufgehoben worden ist. Im Landkreis Schaumburg ist die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen bei den Eltern extrem hoch. Zur Zeit müssen rund 80 Prozent der Bewerber/innen im Losverfahren abgelehnt werden. Nur eine Integrierte Gesamtschule könnte gar nicht groß genug sein, um alle Interessenten aufnehmen zu können. Dies hat den Landkreis dazu bewogen, die Einrichtung von drei weiteren Integrierten Gesamtschulen zu beantragen. Aufgrund der geänderten Verordnung zur Schulentwicklungsplanung müssen diese neuen Gesamtschulen jetzt mindestens fünfzügig sein. Die Entwicklung hat jedoch gezeigt, dass Gesamtschulen auch zu groß sein können. Daher haben sich alle Gesamtschulen der so genannten zweiten Generation dafür entschieden, ihre Größe nach pädagogischen Grundsätzen zu bilden. In der Regel wurden daher in der Vergangenheit vierzügige Integrierte Gesamtschulen gegründet. Dieser Weg ist auch von den Kommunalen Spitzenverbänden bei der Anhörung zur Schulgesetznovelle am 29. Mai 2008 im Niedersächsischen Landtag vorgeschlagen und gefordert worden. Gleichwohl fordert die entsprechende Verordnung als Mindestgröße für neu zu errichtende Integrierte Gesamtschulen die Fünfzügigkeit. Damit wird die Gründung dieser Schulform an vielen Schulstandorten faktisch verhindert.
Ein zentrales Wahlversprechen wird somit gebrochen. Keine andere Schulform wird dermaßen reglementiert. Warum Integrierte Gesamtschulen? Daneben wird die geforderte Fünfzügigkeit im Landkreis Schaumburg erhebliche Folgekosten verursachen. Die vorhandenen Schulzentren an den drei geplanten Standorten könnten ohne Probleme eine drei- bis vierzügige IGS aufnehmen. Durch die neue Verordnung werden aber zusätzliche Erweiterungsbauten, Einrichtungsbeschaffungen und Beförderungskosten notwendig und das, obwohl andernorts vorhandene Schulräume dafür genutzt werden könnten und demnächst leer stehen werden.
Diese zusätzlichen Belastungen für die ohnehin problematischen kommunalen Haushalte sind unnötig und in der Sache weder vertretbar noch vermittelbar.
Vor diesem Hintergrund fordert der Kreistag des Landkreises Schaumburg die Niedersächsische Landesregierung auf, die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung in Paragraph 3 in der Tabelle, 3.Spalte Ziffer 5.1 als Mindestzügigkeit geforderte Fünfzügigkeit für Integrierte Gesamtschulen zu streichen und durch eine Drei- bis Vierzügigkeit zu ersetzen.