LANDKREIS (mk). Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz hat die Bereiche im Landkreis Schaumburg, die von einem 100-jährigen Hochwasser der Gewässer Gehle, Riesbach und Schlierbach überschwemmt werden, ermittelt, in Arbeitskarten dargestellt und entsprechend dem Auftrag nach § 92a Abs. 10 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) am 17. September im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 35/2088 veröffentlicht. Die vorgenannten Überschwemmungsgebiete gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung als vorläufig festgesetzt und genießen damit den gleichen Status wie ein gesetzlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Der Landkreis Schaumburg hat nunmehr nach den Bestimmungen des NWG die Verpflichtung, bis zum 10. Mai 2012 die vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete im Rahmen einer Verordnung als gesetzliche Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Das Überschwemmungsgebiet der Gehle erstreckt sich auf Teile der Samtgemeinden Niedernwöhren und Nienstädt sowie der Städte Bückeburg und Stadthagen. Das Überschwemmungsgebiet des Riesbaches erstreckt sich auf Teile der Gebiete der Gemeinde Auetal und der Samtgemeinde Rodenberg und das Überschwemmungsgebiet des Schlierbaches nur auf Teile der Samtgemeinde Rodenberg. Die Arbeitskarten können während der Dienststunden beim Landkreis Schaumburg, Amt für Kreisstraßen, Wasser- und Abfallwirtschaft sowie unter www.nlwkn.niedersachsen.de (Pfad: Hochwasser- und Küstenschutz, Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiete, zu den Überschwemmungsgebietskarten) eingesehen werden. Der Landkreis weist darauf hin, dass mit der vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsgebiete die einschränkenden und schützenden Bestimmungen des NWG zu Überschwemmungsgebieten angewendet werden müssen. Insbesondere sind bauliche Anlagen, Veränderungen der Erdoberfläche, Anlage von Baum- und Strauchpflanzungen, die den Hochwasserabfluss hindern können, sowie der Umbruch von Grünland in Ackerland genehmigungspflichtig. Zusätzlich müssen in den betroffenen Bereichen Tankanlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten mit zusätzlichen Auftriebssicherungen versehen werden.
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Vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete
Landkreis informiert über veränderte Genehmigungspflichten
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