1. Mitreden, gestalten und aktiv werden

    Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren können kandidieren

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    NIENSTÄDT (js). Am Mittwoch, dem 26. und Donnerstag, dem 27. November wählen die Nienstädter Jugendlichen das erste Jugendparlament in der Samtgemeinde. Alle Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde dürfen sich zur Wahl stellen. Dafür müssen sie einen Bewerbungsbogen ausfüllen. Auf diesem wird gefragt, warum sie kandidieren, wofür sie sich einsetzen wollen, welche Hobbys sie haben, und was man auf jeden Fall über sie wissen sollte. Der Bewerbungsbogen kann bis Freitag, dem 24. Oktober bei der Samtgemeindeverwaltung Nienstädt Bahnhofstraße 7, in Helpsen abgegeben werden. In das Jugendparlament ziehen die sieben Jugendlichen mit den meisten Stimmen ein. Aus ihren Reihen werden ein Jugendbürgermeister und sein Stellvertretenden gewählt. Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren. Vorgestellt werden die Kandidaten am Donnerstag, dem 30. Oktober im Forum des Schulzentrums Helpsen. Dazu erhalten alle Jugendlichen eine Einladung. Das Jugendparlament wird von der Samtgemeindeverwaltung betreut. Die Mitglieder des Jugendparlament vertreten dann in den verschiedenen Sitzungen die Interessen der Jugendlichen. Zum Beispiel besuchen sie den Schulausschuss, Kindergartenausschuss und den Kinder- und Jugendausschuss. Das Jugendparlament wird alle zwei Jahre neu gewählt. Weitere Informationen gibt es beim stellvertretenden Bürgermeister Ditmar Köritz unter der Telefonnummer 05724/39819 oder in der Samtgemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten. Foto:ih

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