LANDKREIS (mk). In der Zeit vom 1. November bis zum 28. März 2009 wird im Landkreis Schaumburg gemäß Paragraph fünf Absatz fünf des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit Paragraph drei Absatz eins der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung die Jägerprüfung durchgeführt. Anträge auf Teilnahme an der Prüfung sind bis zum 15. Oktober beim Landkreis schaumburg in Stadthagen, Kreishaus, einzurichten.
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Anmeldung zur Jägerprüfung
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