1. Feuerwerk, Schlagstock und Revolver

    Mobile Kontrollgruppe beschlagnahmt Waffen und verbotene Gegenstände

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    LANDKREIS. Bei zahlreichen Kontrollen in den letzten zehn Tagen wurde die Mobile Kontrollgruppe des Hauptzollamts Hannover gleich mehrfach fündig. Am 12. August kontrollierten die Beamten einen 36-jährigen polnischen Staatsangehörigen auf dem Rastplatz Röhrse bei Peine. Im Handschuhfach entdeckten sie ein Fallmesser, dass nach den Bestimmungen des Waffengesetzes nicht mitgeführt werden darf. Der Autohof Lauenau war Ort der Kontrolle am 13. August. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs eines 32-jährigen Litauers wurde ein Batteriefeuerwerk ohne die erforderliche Kennzeichnung der Bundesanstalt für Materialprüfung gefunden. Ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, da von einer gefährlichen unbekannten Explosivwirkung durch das Feuerwerk auszugehen ist. Auf dem Rastplatz Röhrse wurde am 15. August das Fahrzeug eines 26-jährigen polnischen Staatsangehörigen kontrolliert. Im Ablagefach der Fahrertür befand sich eine Stahlrute, die als Einfuhrverbotener Gegenstand gilt. 80 Kilometer weiter westlich wurde ebenfalls am 15. August auf einem Pendlerparkplatz an der Abfahrt Wunstorf-Kolenfeld das Fahrzeug eines 30-jährigen deutschen Staatsbürgers kontrolliert. In einem Rucksack im Kofferraum des Fahrzeugs lag ein Teleskopschlagstock, für dessen Besitz kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden konnte. Am 19. August wurde eine Kontrolle auf dem Rastplatz Schaftstrift (Lkr. Schaumburg) durchgeführt. Bei der Frage nach Waffen nickte der 29-jährige Fahrer eines in Litauen zugelassenen PKW und öffnete ein Staufach im Armaturenbrett. Im Staufach befand sich ein geladener Revolver tschechischer Bauart. Seine 19-jährige Beifahrerin gab an, die Besitzerin der Waffe zu sein. Gegen alle Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffen- bzw. Sprengstoffgesetz eingeleitet. Die vorgefunden Gegenstände wurden eingezogen. Die polnischen und litauischen Staatsangehörigen sagten übereinstimmend aus, dass sie die Gegenstände nur zu Selbstverteidigungszwecken mit sich führen würden. In ihren Heimatländern seien diese Gegenstände nicht verboten. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Geldstrafen konnten alle Beteiligten ihre Reise fortsetzen. Seit Beginn des Jahres haben die Beamten der Mobilen Kontrollgruppe bereits vier verbotene Schlagwaffen, fünf verbotene Messer und drei Schusswaffen bei Routinekontrollen sichergestellt.

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