1. Wenn es brutto für netto gibt

    Dieser Eintrag wird bereitgestellt durch Schaumburger Wochenblatt | Impressum

    LANDKREIS (ro). Im Sommer packen sie wieder mit an: Viele Schüler und Studierende bessern dann ihr Taschengeld auf. Wer brutto so viel wie netto haben möchte, sollte aufpassen: Nur bei kurzfristigen Beschäftigungen und Jobs mit einem Verdienst von bis zu 400 Euro im Monat werden keine Sozialbeiträge fällig, teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit. Die meisten Ferienjobber vereinbaren mit ihren Arbeitgeben eine kurzfristige Beschäftigung; dann gilt der Vertrag für längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage.

    Werden diese Zeiten auch bei mehreren Beschäftigungen im Jahr nicht überschritten, spielt das Gehalt und die Arbeitsstunden keine Rolle und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Anders geregelt sind Dauerbeschäftigungen.

    Hierbei kann ein Studierender bis zu 400 Euro im Monat verdienen, ohne selbst Sozialbeiträge zu zahlen. Wer jetzt schon fürs Alter sorgen möchte, kann die Differenz aus dem Arbeitgeberanteil und dem vollen Betrag zur Rentenversicherung von 19,9 Prozent aus eigener Tasche drauf zahlen. Bei einem Verdienst von 400 Euro wären das 19,60 Euro. Weitere Infos gibt es auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.

  2. Kommentare

    Bitte melden Sie sich an