LANDKREIS. Die Agentur für Arbeit Hameln informiert darüber, dass sich durch die Änderung des Bun-desausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ab dem 1. August die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und das Ausbildungsgeld (Abg) erhöhen. Von der Gesetzesänderung profitieren auch alle Auszubildenden, die bereits jetzt während einer beruflichen Ausbildung oder der Teil-nahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme laufend diese Leistungen beziehen. Hintergrund der gesetzlichen Anhebung ist die Anpassung der Bedarfssätze und der Freibeträge an die in den letzten Jahren gestiegenen Ausbildungsvergütungen und Einkommen der Eltern. Die Erhöhung der BAB ist daher individuell unterschiedlich.
Die Agentur für Arbeit Hameln hat alle betroffenen Leistungsfälle aufgegriffen und eine Neuberechnung vorgenommen, so dass ab dem 1. August automatisch eine Zahlung der erhöhten Förderleistungen erfolgt. Jeder Leistungsbezieher erhält hierüber einen schriftlichen Änderungsbescheid. Rückfragen oder zusätzliche Anträge sind daher nicht erforderlich!.