LANDKREIS. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis endet, sollten sich so früh wie möglich, spätestens drei Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Dadurch kann die Zeit bis zur Arbeitslosigkeit aktiv für die Vermittlung genutzt und finanzielle Nachteile vermieden werden.
"Je eher die Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit erfolgt, desto besser sind die Chancen, frühzeitig eine neue Stelle zu finden.
Wer noch aktiv in Beschäftigung ist, wird von Firmen, die Stellen zu besetzen haben, bevorzugt eingestellt," erklärt Henrik Steen, Geschäftsführer für den operativen Bereich der Agentur für Arbeit Hameln. Von Januar bis März dieses Jahres konnten im Agenturbezirk Hameln bereits 363 Job-Suchende in neue Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden. Arbeitslosigkeit ist in all diesen Fällen nicht eingetreten.
Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor der Beendigung des Ar-beitsverhältnisses erfolgen. Wer kurzfristig - beispielsweise aufgrund kürzerer Kündigungsfrist - von der Beendigung erfährt, muss sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme arbeitsuchend melden. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass das Arbeitslosengeld für die erste Woche nicht ausgezahlt wird.
Da für viele Arbeitnehmer ein persönlicher Besuch in der Arbeitsagentur kurzfristig nicht möglich ist, nimmt die Arbeitsagentur auch eine telefonische Meldung unter folgender Service-Nummer entgegen: 01801 / 555 - 111 . Ein kurzer Anruf in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr genügt zur Wahrung der Frist. Auf Wunsch rufen die Mitarbeiter der Agentur auch zurück.
Um eine frühzeitige Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis zu ermöglichen, ist ein Gespräch mit einem Vermittler in der Arbeitsagentur erforderlich. Wer Schwierigkeiten hat, während seiner Arbeitszeit in die Agentur für Arbeit zu kommen, kann auch einen Termin bis 18 Uhr vereinbaren. Auf das Gespräch sollte sich der Arbeitsuchende gut vorbereiten und eine Aufstellung über den beruflichen Werdegang mitbringen. Auf dieser Grundlage wird gemeinsam mit dem Arbeitsvermittler ein Bewerberprofil erstellt.
Das berufliche Profil wird in der Jobbörse unter www.arbeitsagentur.de nach Bewerberwunsch anonymisiert oder offen eingestellt. Dort wird es von Arbeitgebern gesichtet, die direkt telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Bewerber aufnehmen können, abhängig davon, welche Form der Kontaktaufnahme vom Arbeitsuchenden gewählt wurde. Zudem findet eine aktive Vermittlung auf regionale Stellenangebote durch den Arbeitgeber-Service statt. Vermittelt werden übrigens nicht nur arbeitslose, oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Men-schen.
Jeder der sich beruflich verändern möchte, kann die Dienstleistung der Arbeits-vermittlung nutzen. Der derzeitige Arbeitsmarkt bietet für Arbeitsuchende interessante Perspektiven.